1.3
ANMERKUNGEN ZUM GEBRAUCH
1
• Der Benutzer muss in Besitz des technischen
2
Versicherung, Steuermarke und eines den geltenden
Bestimmungen entsprechenden Führerscheins sein.
3
• Am Fahrzeug muss das Kennzeichen angebracht sein.
Die Benutzung eines zugelassenen Sturzhelms ist
4
ohne Altersbegrenzung obligatorisch.
5
Fußgängerüberwege, Geschwindigkeitsbegrenzungen,
6
• Jegliche Veränderung
Fahrzeugteilen, die das Ziel hat, Geschwindigkeit
und Leistung zu erhöhen, ist gesetzlich verboten.
Verstöße werden rechtlich mit besonderen
DEU
Strafmaßnahmen
Beschlagnahme des Fahrzeugs.
4
Zulassungsschein
verfolgt,
darunter
die
MALAGUTI Spa ist
etwaige Veränderungen am Fahrzeug, die den
derartigen Veränderungen nicht mehr für das
könnte.
• In den Ländern, wo das Gesetz den Transport eines
Beifahrers erlaubt
selbstständig auf dem Sattel zu sitzen, zu befördern.
ist.
Änderungen am Fahrzeug, die nicht vom
Personal der MALAGUTI-Vertragshändler und
Wiederverkäufer durchgeführt werden, können
die ursprünglichen Sicherheitseigenschaften des
Fahrzeugs verändern und dazu führen, dass der
Vertragshändler, bei dem das Fahrzeug gekauft
wurde, etwaige Garantieleistungen verweigert.