Schutz gegen Strahlen
und Verbrennungen
An der Arbeitsstelle durch einen
Aushang „Vorsicht! Nicht in die
Flammen sehen!" auf die Gefähr-
dung der Augen hinweisen. Die
Arbeitsplätze sind möglichst so
abzuschirmen, dass die in der
Nähe befindlichen Personen
geschützt sind. Unbefugte sind
von den Schweißarbeiten
fernzuhalten.
In unmittelbarer Nähe ortsfester
Arbeitsstellen sollen die Wände
weder hellfarbig noch glänzend
sein. Fenster sind mindestens bis
Kopfhöhe gegen Durchlassen
oder Zurückwerfen von Strahlung
zu sichern, z. B. durch geeigneten
Anstrich.
EMV-Geräteklassifizierung
Gemäß der Norm IEC 60974-10
handelt es sich hier um ein Schweiß-
gerät mit der elektromagnetischen
Verträglichkeit der Klasse A. Somit
erfüllt es die entsprechenden Anfor-
derungen im industriellen und im
Wohnbereich. Es darf in Wohnge-
bieten an das öffentliche
Niederspannungs-Versorgungsnetz
angeschlossen werden.
Auch wenn das Fülldrahtschweiß-
gerät die Emmisionsgrenzwerte
gemäß Norm einhält, können Licht-
bogenschweißgeräte dennoch zu
elektromagnetischen Störungen in
empfindlichen Anlagen und Geräten
führen.
Für Störungen, die beim Schweißen
durch den Lichtbogen entstehen, ist
der Anwender verantwortlich und der
Anwender muss geeignete Schutz-
maßnahmen treffen. Hierbei muss
der Anwender besonders berück-
sichtigen:
- Netz-, Steuer-, Signal und
Telekommunikationsleitungen
- Computer und andere mikropro-
zessor-gesteuerte Geräte
- Fernseh-, Radio- und andere
Wiedergabegeräte
- elektronische und elektrische
Sicherheitseinrichtungen
- Personen mit Herzschrittmachern
oder Hörgeräten
- Mess- und Kalibriereinrichtungen
- Störfestigkeit sonstiger Einrich-
tungen in der Nähe
- die Tageszeit, zu der die Schweiß-
arbeiten durchgeführt werden.
Um mögliche Störstrahlungen zu
verringern, wird empfohlen:
Sicherheitshinweise
DE/AT/CH
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