Garantiebedingungen
PfG gewährt 2 Jahre Garantie ab Verkaufsdatum auf nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler. Voraussetzung
für die Garantieleistung ist die Vorlage des Kaufbeleges. Der Garantieanspruch erlischt bei unsachgemäßer Handha-
bung, elektrischer oder mechanischer Beschädigung durch missbräuchliche Anwendung sowie bei unsachgemäßer
Reparatur durch nicht autorisierte Werkstätten. Reparaturen dürfen nur von PfG oder von PfG autorisierten Werkstät-
ten durchgeführt werden. Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen senden Sie das beanstandete Gerät oder das
defekte Teil mit Fehlerbeschreibung und Kaufbeleg frei Haus an PfG. PfG behält sich vor Montagekosten in Rechnung
zu stellen. Für Transportschäden haftet PfG nicht. Diese müssen umgehend gegen den Transporteur geltend gemacht
werden. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Diese
Garantie berührt nicht die Ansprüche des Endkunden gegen den Händler.
9