1.3 Einsatzbedingungen
INFORMATION
Geben Sie die Informationen in diesem Kapitel an den Patienten weiter.
Das C-Leg® wurde für Aktivitäten des täglichen Lebens entwickelt, nicht jedoch für Extremsportarten, wie z. B.
Freiklettern, Fallschirmspringen, Paragleiten, usw. Die erforderlichen Umweltbedingungen sind den technischen
Infos (Kapitel 3.3) zu entnehmen.
Das C-Leg® Beinprothesensystem ist ausschließlich für die Versorgung an einem Patienten vorgesehen.
Der Gebrauch des Produktes an einer weiteren Person ist von Seiten des Herstellers nicht zulässig.
1.4 Qualifikation des Orthopädie-Technikers
Die Versorgung eines Patienten mit dem C-Leg® darf nur von Orthopädie-Technikern vorgenommen werden, die
von Otto Bock durch entsprechende Schulung autorisiert wurden.
1.5 Sicherheitshinweise
INFORMATION
Geben Sie die Informationen in diesem Kapitel an den Patienten weiter.
VORSICHT
Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise. Eine Nichtbeachtung der nachstehenden Sicherheitshinweise
kann zu einer Fehlsteuerung oder Fehlfunktion des C-Leg® und einem daraus resultierenden Verletzungsrisiko für
den Patienten sowie zu Zerstörungen am C-Leg® führen.
Allgemeine Sicherheitshinweise
VORSICHT
Aufbau- und Einstellungsfehler. Während des Aufbau- und Einstellvorganges der Prothese kann es zu Feh-
lern und daraus resultierenden Fehlfunktionen des Gelenks bis hin zu Funktionsverlust durch Strukturversagen
kommen. Das kann einen Sturz des Patienten zur Folge haben.
• Die Teilnahme an einer Otto Bock Produktschulung für C-Leg® ist vor der ersten Versorgung zwingend vor-
geschrieben. Zur Qualifizierung für Produkt-Updates werden unter Umständen weitere Produktschulungen
benötigt.
• Die Rohre dürfen nicht abgelängt werden, da die Gefahr einer Beschädigung der integrierten Messeinheit
besteht.
• Während der Datenübertragung (PC zu C-Leg®) muss der Prothesenträger ruhig stehen oder sitzen und Bio-
nicLink bzw. das Kommunikationskabel darf nicht abgezogen werden.
• Nutzt der Prothesenträger während der Einstellung Gehstützen oder -stöcke, ist eine Nachjustierung erforder-
lich, sobald er diese Gehhilfen nicht mehr gebraucht.
VORSICHT
Verwendung ungeeigneter Prothesenpassteile. Werden ungeeignete Prothesenpassteile in die Prothese
eingebaut, kann es zu Fehlfunktionen des Gelenks bis hin zu Funktionsverlust durch Strukturversagen kommen.
Das kann einen Sturz des Patienten zur Folge haben.
C-Leg® nur mit von Otto Bock geprüften Adaptern und Füßen kombinieren (siehe Komponentenübersicht in der
vorderen Aufklappseite).
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