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Transport

Störung
Motor läuft nicht.
Motor schaltet sich aus.
Akku-Betriebszeit fällt deut-
lich ab.
Akku lässt sich nicht laden.
Flächen werden nicht
gereinigt.
10 TRANSPORT
Führen Sie vor dem Transport folgende Maßnah-
men durch:
1. Gerät ausschalten.
2. Akku aus dem Gerät entfernen.
3. Akku vorschriftsgemäß verpacken (s. u.).
HINWEIS
Die Nennenergie des Akkus/der Akkus
beträgt weniger als 100 Wh. Beachten
Sie deshalb die nachfolgenden Trans-
porthinweise!
Der enthaltene Li-Ion Akku unterliegt dem Ge-
fahrgutrecht, kann jedoch unter vereinfachten Be-
dingungen transportiert werden:
Durch den privaten Benutzer kann der unbe-
schädigte Akku ohne weitere Auflagen auf
der Straße transportiert werden, sofern die-
ser einzelhandelsgerecht verpackt ist und der
Transport Privatzwecken dient. Die Ge-
442608_a
Ursache
Akku ist leer.
Akku fehlt oder Akku sitzt
nicht richtig.
Akku ist zu kalt oder zu heiß.
Motorschutzschalter hat ab-
geschaltet.
Lüftungsschlitze sind ver-
schmutzt.
Akku ist entladen, da längere
Zeit nicht genutzt.
Lebensdauer des Akkus ist
abgelaufen.
Akkukontakte sind ver-
schmutzt.
Akku oder Ladegerät sind
defekt.
Akku ist zu heiß.
Bürste ist abgenutzt.
Beseitigung
Akku laden.
Akku richtig einsetzen.
Akku leicht erwärmen oder abkühlen
lassen.
Warten, bis der Motorschutzschalter
das Gerät wieder einschaltet.
Gerät reinigen.
Akku laden.
Akku ersetzen.
Nur Original-Zubehör vom Hersteller
verwenden.
AL-KO Servicestelle aufsuchen.
Ersatzteile bestellen. AL-KO Service-
stelle aufsuchen.
Akku abkühlen lassen.
Bürste austauschen.
wichtsobergrenzen für einzeln versendete
Akkus sind zu beachten:
max. 30 kg Gesamtgewicht je Paket beim
Transport auf Straße, Schiene und Was-
ser
keine Gewichtsobergrenze beim Luft-
transport, aber max. 2 Stück je Paket
Bei Vermutung einer Beschädigung des Ak-
kus (z. B. durch Herunterfallen des Geräts)
ist der Transport unzulässig.
Gewerbliche Nutzer, welche den Transport in
Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchfüh-
ren (z. B. Lieferungen von und zu Baustellen
oder Vorführungen), können diese Vereinfa-
chung ebenfalls in Anspruch nehmen.
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
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