b) Halten Sie AkkuPacks von hohen Temperaturen und Feuer
fern. Es besteht Explosionsgefahr.
c) Die AkkuPacks dürfen nicht zerlegt, gequetscht, über
80°C erhitzt oder verbrannt werden. Es besteht ansonsten
Feuer Explosions und Verätzungsgefahr.
d) Vermeiden
keit.Eingedrungene Feuchtigkeit kann einen Kurzschluss
verursachen und Verbrennungen oder Feuer zur Folge haben.
e) Verwenden Sie keine ausser die für das jeweilige Gerät
zugelassenen AkkuPacks. Bei der Verwendung von anderen
AkkuPacks oder der Verwendung der AkkuPacks für andere
Zwecke besteht die Gefahr von Feuer und Explosion.
Beachten Sie die besonderen Richtlinien für Transport,
f)
Lagerung und Betrieb von LiIonen AkkuPacks.
g) Entfernen Sie den AkkuPack bei Lagerung und Transport
des Geräts.
h) Vermeiden Sie einen Kurzschluss am Akkupack. Überprü-
fen Sie vor Einsetzen des AkkuPacks in das Gerät, dass die
Kontakte des AkkuPacks und im Gerät frei von Fremdkör-
pern sind. Werden Kontakte eines AkkuPacks kurzgeschlos-
sen, besteht Feuer, Explosions und Verätzungsgefahr.
i)
Beschädigte AkkuPacks (zum Beispiel AkkuPacks mit
Rissen, gebrochenen Teilen, verbogenen, zurückgestos-
senen und/ oder herausgezogenen Kontakten) dürfen we-
der geladen noch weiter verwendet werden.
j)
Wenn das Akku-Pack zu heiss zum Anfassen ist, kann es defekt
sein. Stellen Sie das Gerät an einen nicht brennbaren Ort
mit ausreichender Entfernung zu brennbaren Materialien,
wo es beobachtet werden kann und lassen Sie es abkühlen.
Kontaktieren Sie den Hilti Service nachdem das Akku-Pack
abgekühlt ist.
5.3.4 Elektrische Sicherheit
Prüfen Sie den Arbeitsbereich vor Arbeitsbeginn auf verdeckt
liegende elektrische Leitungen, Gas- und Wasserrohre z.B.
mit einem Metallsuchgerät. Aussenliegende Metallteile am Gerät
können spannungsführend werden, wenn Sie z.B. versehentlich
eine Stromleitung beschädigt haben. Dies stellt eine ernsthafte
Gefahr durch elektrischen Schlag dar.
5.3.5 Arbeitsplatz
a) Sorgen Sie für gute Beleuchtung des Arbeitsbereichs.
b) Sorgen Sie für gute Belüftung des Arbeitsplatzes. Schlecht
belüftete Arbeitsplätze können Gesundheitsschäden durch
Staubbelastung hervorrufen.
5.3.6 Persönliche Schutzausrüstung
Der Benutzer und die sich in der Nähe aufhaltenden Personen
müssen während des Einsatzes des Geräts eine geeignete
Schutzbrille, Schutzhelm, Gehörschutz, Schutzhandschuhe
und einen leichten Atemschutz benutzen.
Printed: 05.09.2013 | Doc-Nr: PUB / 5071588 / 000 / 01
Sie
das
Eindringen
von
Feuchtig-
de
9