Anhang IX gilt, wie auf der unterzeichneten
Konformitätserklärung angegeben, für alle
Fertigungsstandorte und Ursprungsländer, wie auf dem
Gerät angegeben.
Dieses Gerät entspricht dem Geräteexemplar, das die
EG-Typenprüfung durchlaufen hat.
279 - 005 - 27.09.2019
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