6 PRÜFUNG
Jedes einzelne Element des Antriebssystems, z.B. die Sicherheitsleisten,
Fotozellen, Notabschalter, usw., verlangt eine spezifische Prüfphase; an
allen diesen Vorrichtungen sind die in den jeweiligen Anleitungshandbüchern
enthaltenen Prozeduren durchzuführen. Zur Prüfung von CONDOR 500
sind die folgenden Arbeitsschritte erforderlich:
• Prüfen, dass alle in diesem Handbuch und besonders im Kapitel „1
Hinweise" enthaltenen Vorgaben strikt eingehalten wurden.
• Unter Verwendung der Bedienungs- oder Ausschaltvorrichtungen
(Schlüsseltaster, Bedienungstaster oder Funksender), AUF-STOP-
ZU Versuche mit dem Tor durchführen und das vorschriftsmäßige
Verhalten prüfen.
• Alle
Sicherheitsvorrichtungen
Sicherheitsleisten, Notabschalter, usw.) einzeln nach ihrer korrekten
Betriebsfähigkeit überprüfen.
• Falls die von der Flügelbewegung verursachten Gefahrsituationen durch
die Selbsthemmung der Prallkraft gewahrt wurden, ist eine Kraftmessung
nach EN 12445 durchzuführen.
7 INSTANDHALTUNG DES PRODUKTS
Qualifiziertes Personal muss regelmäßig die Instandhaltung nach den
geltenden Gesetzen und Normvorschriften durchführen. CONDOR 500
verlangt eine programmierte Instandhaltung innerhalb von maximal 6
Monaten oder 10.000 Manövern ab der letzten Wartung.
• Alle Versorgungsquellen vom Motor abtrennen.
• Alle Bewegungselemente überprüfen und abgenutzte Teile auswechseln
• Alle Bestandteile des Antriebssystems auf ihren Abnutzungszustand
überprüfen.
8 ERSATZTEILE
Es besteht die Möglichkeit, Ersatzteile zu erwerben; notfalls ist hierzu mit
dem technischen Kundendienst von Kontakt aufzunehmen.
9 ENTSORGUNG
Nach Lebensende des Antriebssystems sicherstellen, dass die Abrüstung
von qualifiziertem Personal durchgeführt wird und die Materialien nach
örtlich geltenden Vorschriften rezykliert oder entsorgt werden.
10 GARANTIE
Fratelli Comunello SpA gewährleistet den korrekte Betrieb der Antriebe für
einen Zeitraum von 24 Monaten ab Herstellungsdatum, unter der Bedingung,
dass die auf der Gebrauchsanweisungen Leistungsspezikationen beachtet
werden. Fratelli Comunello S.p.A. ausbessert oder ersetzt kostenfrei die
fehlerhaften Teile, die als fehlerhafte Teile laut dem unanfechtbarem Urteil
des Fachpersonal von Fratelli Comunello S.p.A. anerkannt werden. Die
Ausbesserung bzw. Ersetzung ist die einzige Entschädigung möglich, die
alle weitere Schadenersatzforderungen vernichtet. Die Ware unter Garantie
soll frachtfrei an den Sitz von Fratelli Comunello S.p.A. gesendet werden
und wird zu Lasten des Empfängers zurückgesendet. Das umgetauschte
Material bleibt Eigentum von Fratelli Comunello S.p.A. Die Arbeitskosten,
die wegen der Ausbesserung bzw. Ersetzung entstehen gehen auf jeden
Fall zu Lasten des Käufers. Für den Zeitraum des Ausfalls der Anlage wird
keine Entschädigung gewährt. Der Eingriff beinhaltet keine Verlängerung
der Garantiedauer. Der Käufer soll eventuelle Produkt -Mangel und -Fehler
innerhalb dem Frist von 8 (acht) Tagen melden, die entweder vom Datum
der Fehler- Entdeckung oder vom Datum der Wareannahme zu rechnen
sind. Die Meldung soll unbedingt schriftlich erteilt werden. Von der Garantie
sind ausgeschlossen: Durch Transport verursachte Beschädigungen
oder Schäden; auf Fehler der elektrischen Anlage vom Käufer und/oder
Nachlässigkeit, Unangemessenheit, auf durch unsachgemässe Benutzung
der Anlage zurückzuführende Beschädigungen oder Schäden; durch
unzulässige Eingriffe seitens nicht autorisiertem Personal oder folgend
uneigentlicher Verwendung/Installation (in dieser Hinsicht empfehlt man eine
Anlagewartung zumindest aller sechs Monaten) oder durch Verwendung
von Nichtoriginalersatzteilen verursachte Beschädigungen oder Schäden;
durch chemischen Substanzen oder atmosphärischen Einüsse verursachte
Defekte. Die Garantie enthält keinen Verbrauchsmaterialkost sowie
vermuteten Fehlerkost oder Gefälligskeitsüberprüfungen.
Produkteigenschaften Die Produkte der Fratelli Comunello S.p.A. unterliegen
ständigen Innovationen und Verbesserungen; Konstruktionseigenschaften
der
Anlage
(Fotozellen,
und Aussehen können ohne
Vorankündigung geändert werden.
Gerichtsstand
Da der Vertrag durch die in Rosà ausgestellte Auftragsbestätigung
abgeschlossen wird, kommt im Fall von rechtlichen Streitigkeiten
irgendwelcher Art die italienische Rechtsprechung zur Anwendung, wobei
Vicenza (VI) Gerichtsstand ist.
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