- Der Hochdruckstrahl entwickelt eine
Rückschlagkraft an der Lanze. Den Griffe
an der Lanze muß man daher gut festhalten.
- Die Verwendung des Hochdruckreinigers
muß je nach Art des durchzuführenden Rei-
nigungsvorgangs geprüft werden.
Man sollte sich für den Reinigungsvorgang
Schutzkleidung anziehen, da feste Teile
oder korrosive Substanzen aufgewirbelt
werden können
(Handschuhe, Schutzbrille,
usw).
- Die Verwendung des Hochdruckreinigers
muß jeweils nach dem Bereich, in dem der
Reinigungsvorgang durchgeführt werden
soll, geplant werden. (Z.B. Lebensmittelin-
dustrie, Pharmazeutische Industrie usw.).
Die entsprechenden Normen und Si-
cherheitsbedingungen
werden.
- Den Strahl nicht auf sich selbst oder an-
dere richten, um Kleidung und Schuhe zu
reinigen.
- Es ist verboten, im Laufe der Benutzung
den Hebel des Stabs in der Abgabeposition
zu blockieren.
- Bevor man irgendwelche Reinigungs-
oder Wartungsmaßnahmen durchführt, das
Gerät immer vom Strom- und Wasserversor-
gungsnetz trennen.
- Regelmäßig, d.h. mindestens einmal im
Jahr, die Sicherheitsvorrichtungen von
einem unserer Kundendienstzentren kon-
Deutsch
müssen beachtet
trollieren lassen.
- Die zur Belüftung und Wärmeableitung
dienenden Öffnungen oder Schlitze und das
Auspuffrohr dürfen nicht verstopft werden.
- Den Auspufftopf nicht anfassen, es besteht
Verbrennungsgefahr.
- Die Abgase des Verbrennungsmotors
e n t h a l t e n s c h ä d l i c h e G a s e . D e r
Hochdruckreiniger darf deshalb nicht in
geschlossenen Räumen benutzt werden.
Wenn das Gerät in einem geschlossenen
Raum benutzt werden soll, muß ein
Abgasrohr installiert werden, über das die
Abgase nach Außen abgeleitet werden.
- Bei Pannen oder Störungen sollte man
das Gerät ausschalten
Wassernetz)
und nicht manipulieren.
-
Die Sicherheit des Hochdruckreinigers
regelmäßig, und zwar mindestens einmal
jährlich, durch eines unserer Kundendien-
stzentren prüfen lassen.
Wenden Sie sich umgehend an ein Kun-
dendienstzentrum.
der oben angeführten Anweisungen
befreit den Hersteller von jeder Verant-
wortung und ist als Nachlässigkeit zu
betrachten.
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(durch Trennen vom
Die Nichtbeachtung