8. Bedienungshinweise
8.1 Verkehrssicherheit
Die Verkehrssicherheit hat Vorrang!
8.2 Betriebsumgebung
8.3 Elektronische Geräte
8.3.1 Herzschrittmacher
Für Personen mit einem Herzschritt-
macher gilt:
• Es ist generell ein Mindestabstand von 20 cm zwischen
Mobiltelefon und Herzschrittmacher einzuhalten, wenn
das Telefon eingeschaltet ist.
• Damit dieser Abstand eingehalten wird, empfehlen wir
das Telefon nicht in der Brusttasche aufzubewahren.
• Um die Gefahr möglicher Störungen so gering wie mög-
lich zu halten empfehlen wir das zu dem Herzschritt-
macher weiter entferntere Ohr beim Telefonieren zu ver-
wenden.
• Wenn Sie Grund zu der Vermutung haben, dass es zu
einer Störung Ihres Schrittmachers gekommen ist, schal-
ten Sie sofort Ihr Telefon aus.
8.3.2 Hörgeräte
8.3.3 Andere medizinische Geräte