Anwender; Pflichten Des Betreibers; Wartungs- Und Servicepersonal; Bestimmungsgemäßer Gebrauch - Grundfos Oxiperm OCD-164 Serie Instrucciones De Instalación Y Funcionamiento

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  • MEXICANO, página 157

1.4 Anwender

Anwender sind Personen, die am Aufstellungsort für die Bedie-
nung und Überwachung der Desinfektionsanlage zuständig sind.
Die Anlage darf nur von geschultem und qualifiziertem Fachper-
sonal bedient werden. Das Personal muss über entsprechendes
technisches Wissen verfügen sowie mit den Grundlagen der
Mess- und Regeltechnik vertraut sein.
1.4.1 Pflichten der Anwender
Sorgfältiges Lesen der Bedienungsanleitung vor dem Bedie-
nen der Desinfektionsanlage.
Sich vom Grundfos Water Treatment Fachpersonal in die
Anlagenbedienung einweisen lassen.
Beachten der anerkannten Regeln zur Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung.
Tragen von Schutzkleidung im Umgang mit der Anlage und
den Chemikalien, gemäß den nationalen Unfallverhütungsvor-
schriften (Deutschland: GUV-V D05).
Geheimhalten des Bediencodes.
1.4.2 Arbeitsplatz des Anwenders
Die Desinfektionsanlage wird elektronisch gesteuert. Anwender
und Servicepersonal bedienen die Anlage über ein Display mit
Bedien- und Anzeigeelementen, siehe Kapitel
Anzeigeelemente.

1.5 Pflichten des Betreibers

Der Gebäudeeigentümer oder der Betreiber der Desinfektionsan-
lage hat folgende Pflichten:
Gut sichtbares Aufbewahren dieser Anleitung in unmittelbarer
Anlagennähe.
Erfüllen der vom Hersteller vorgeschriebenen Montageanfor-
derungen (Wasseranschlüsse, Armaturen, Umgebungsbedin-
gungen, elektrische Anschlüsse, ggf. Schutzrohr für Dosierlei-
tung, ggf. akustisches oder optisches Warngerät für
Alarmmeldungen).
Sicherstellen, dass Wasserleitungen und Armaturen regelmä-
ßig überprüft, gewartet und instand gehalten werden.
Ggf. Einholen einer behördlichen Genehmigung zur Lagerung
von Chemikalien.
Einweisen des Anwenders in die Bedienung der Anlage.
Vergeben des Bediencodes an entsprechend technisch
geschulte Anwender.
Sorge tragen, dass die Unfallverhütungsvorschriften am Auf-
stellungsort eingehalten werden (Deutschland: GUV-V D05
Unfallverhütungsvorschrift "Chlorung von Wasser").
Bereitstellen von Schutzkleidung für Anwender und Service-
personal, gemäß GUV-V D05 (Gesichtsschutz, Schutzhand-
schuhe und Schutzschürze).

1.6 Wartungs- und Servicepersonal

Die Anlage darf nur von autorisiertem Servicepersonal der Firma
Grundfos Water Treatment gewartet und instand gehalten wer-
den.
1.7 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Desinfektionsanlage dient dazu, eine verdünnte Chlordi-
oxid-Lösung aus 7,5 %igem Natriumchlorit und 9 % iger Salz-
säure zu mischen. Sie wird verwendet, um die hergestellte Chlor-
dioxid-Lösung unter den in dieser Bedienungsanleitung
beschriebenen Bedingungen kontinuierlich oder diskontinuierlich
in die (Trink-) Wasserleitung eines Gebäudes zu dosieren oder in
eine Schwimmbad-, Brauch-, Abwasser- oder andere Industriean-
lage zur Wasserdesinfektion einzuleiten.

1.8 Sachwidriger Gebrauch

Andere als unter Kapitel
genannte Verwendungszwecke sind nicht bestimmungsgemäß
und unzulässig. Der Hersteller Grundfos Water Treatment haftet
nicht für Schäden, die durch falschen Gebrauch entstehen.
Die Anlage besteht aus Bauteilen nach dem aktuellen Stand der
Technik und ist auf Sicherheit geprüft.
1.9 Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
Die Desinfektionsanlage ist mit folgenden Sicherheits- und Über-
wachungseinrichtungen ausgestattet:
Zwei Auffangwannen für die beiden Chemikalienbehälter
(Zubehör)
Alarmfunktion der Steuerung.
6.2 Bedien- und

1.10 Chemikalien

1.10.1 Chlordioxid-Konzentration
Im Reaktionsbehälter der Desinfektionsanlage entsteht aus ver-
dünntem Natriumchlorit und verdünnter Salzsäure eine Lösung
mit einer Konzentration von etwa 20 g Chlordioxid pro Liter Was-
ser. Diese Lösung wird erneut verdünnt und je nach Desinfekti-
onsbedarf in die zu desinfizierende Hauptleitung dosiert. Laut der
deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) darf die Chlor-
dioxid-Konzentration im Trinkwasser maximal 0,4 mg/l Wasser
betragen.
Folgende Sicherheitshinweise sind zu beachten:
1.7 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Warnung
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der
Anlage können zu erheblichen Personen- und Sach-
schäden führen!
Es ist verboten, Komponenten einschließlich Sicher-
heitseinrichtungen zu öffnen, zu modifizieren, baulich
zu verändern, zu überbrücken, zu demontieren, zu
umgehen oder außer Kraft zu setzen!
Warnung
Explosionsgefahr bei Verwendung von Chemikalien
in zu hoher Konzentration!
Natriumchlorit ausschließlich in einer Verdünnung
mit 7,5 Gew.-% gemäß DIN EN 938 verwenden!
Salzsäure ausschließlich in einer Verdünnung mit 9,0
Gew.-% gemäß DIN EN 939 verwenden!
Die Sicherheitsdatenblätter des Lieferanten müssen
unbedingt beachtet werden.
Warnung
Explosionsgefahr und Gefahr schwerer Sach- und
Personenschäden als Folge von Betriebsstörungen
durch Verwechslung der Chemikalienbehälter oder
der Sauglanzen!
Behälter nicht verwechseln!
Rote und blaue Markierungen auf den Chemikalien-
pumpen, Sauglanzen und Chemikalienbehältern
beachten: Rot = HCI, Blau = NaClO
Warnung
Gefahr von Verätzungen, wenn Haut und Kleidung in
Kontakt mit Natriumchlorit und Salzsäure kommen!
Betroffene Hautstellen und Kleidung sofort gründlich
in Wasser waschen!
Warnung
Gefahr von Reizung der Augen, Atmungsorgane und
Haut durch Einatmen von Chlordioxid!
Beim Wechseln der Chemikalienbehälter Schutzklei-
dung gemäß Unfallverhütungsvorschriften tragen
(Deutschland: GUV-V D05, "Chlorung von Wasser",
vom Januar 1997)!
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