6. Montage / Anschluss / Inbetriebnahme
Der Einbau des Zählers darf nur durch autorisiertes Fachpersonal erfolgen.
Der Zähler muss nach den geltenden Vorschriften installiert werden. Für den Einbau von Gas-
zählern sind ferner die Richtlinien des Gasversorgungsunternehmens (GVU) oder in Deutschland
des DVGW-Arbeitsblattes G600 (DVGW-TRGI) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Sorgen Sie vor der Montage dafür,
–
dass die Schutzkappen bzw. Folien zu entfernen sind,
–
dass der Zähler und Zubehör auf Transportschäden überprüft sind,
–
dass das Zubehör auf Vollständigkeit überprüft ist und
–
dass Sie nur Dichtungen aus geprüften Materialien verwenden.
Montieren Sie dann den Zähler
–
gasdicht,
–
in möglichst trockener Umgebung und gut ablesbar (das umliegende Mauerwerk darf vom
Zähler nicht berührt werden),
–
nur in Durchfl ussrichtung (entsprechend der Kennzeichnung durch einen Pfeil am Zählerge-
häuse),
–
verspannungsfrei und achten Sie beim Einsetzen der Dichtungen, dass die Dichtfl ächen sau-
ber und frei von Beschädigungen sind und dass diese konzentrisch ausgerichtet sind und
nicht in den Rohrquerschnitt hineinragen. Bei der Pressung der Dichtungen und dem daraus
resultierenden Anzugsmoment für die Verbindungselemente beachten Sie auch die Angaben
der Dichtungs- und Schraubenhersteller.
–
Verwenden Sie Dichtungen nur einmal!
Montagehinweis zum Anziehen der Schrauben am Flansch:
Die Schrauben über Kreuz in mehreren Stufen bis auf das gewünschte Drehmoment gleichmäßig
anziehen. Das schrittweise Anziehen über Kreuz ist sehr wichtig, um ein Kippen der Flansche zu
verhindern (beide Flansche müssen parallel zueinander stehen).
Anlage in Betrieb nehmen
–
Befüllen Sie die Anlage langsam bis zum Erreichen des Betriebsdrucks.
–
Der Druckanstieg darf 15 mbar/s nicht überschreiten.
–
Überschreiten Sie den Messbereich und den max. Betriebsdruck auch nicht kurzzeitig!
–
Leitungsprüfungen mit Drücken über dem maximalen Betriebsdruck des Gaszählers sind
ohne Gaszähler zu prüfen.
–
Führen Sie eine Dichtheitsprüfung durch!
–
Für die sichere Funktion des Zählers einschließlich seiner Zusatzeinrichtungen ist das Ein-
halten der auf dem Typenschild angegebenen Betriebs- und Umgebungsbedingungen eine
zwingende Voraussetzung.
–
Eine Nacheichung erfolgt entsprechend den nationalen Richtlinien.
© Elster GmbH · Alle Rechte vorbehalten · Technische Änderungen vorbehalten
Elster GmbH
19