● Messer beim Schleifen kühlen, z. B. mit
Wasser. Eine Blaufärbung darf nicht
auftreten, da sonst die
Schneidhaltigkeit vermindert ist.
● Messer gleichmäßig schärfen, um
Vibrationen durch Unwucht zu
vermeiden.
● Messer vor dem Einbau auf
Beschädigungen kontrollieren: Messer
müssen erneuert werden, wenn Kerben
und Risse sichtbar sind, oder wenn die
Verschleißgrenzen erreicht sind.
● Messerschneiden unter Beachtung der
Angabe des Schärfwinkels
nachschärfen.
● Messer gegen die Schneide schärfen.
● Nach dem Schärfvorgang den
entstandenen Schleifgrat an der
Schneidkante gegebenfalls mit einem
feinen Schleifpapier entfernen.
11.9 Verschleißgrenzen der
Messer
Vor dem Erreichen der
angegebenen Verschleißgrenzen
(A, B, C, D) sind die jeweiligen
Messer zu wenden bzw. zu
tauschen. STIHL empfiehlt den
STIHL Fachhändler.
34
Die Messung der angegebenen
Werte muss bei allen Messern an
mehreren Messpunkten (empfohlen
zwei bis drei) entlang der
Schneidkante durchgeführt werden.
Der kleinste Wert eines Messers ist
zu verwenden.
Es wird empfohlen, immer alle
Messer zu wenden bzw. zu
tauschen!
1 Messerübersicht
2 Stück Flügelmesser (1)
6 Stück Messer (2)
1 Stück Messer (3)
1 Stück Gegenmesser (4)
Messerscheibe Weichmaterial:
Die Messerscheibe Weichmaterial ist mit
vier Messern bestückt.
Messerscheibe Hartmaterial:
Die Messerscheibe Hartmaterial ist mit
zwei Messern und einem Schnitzelmesser
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bestückt.
● Messerscheiben demontieren. (
2 Verschleißgrenze Flügelmesser (1):
Das Messverfahren und der
angegebene Wert sind für beide
Flügelmesser gleich.
An den beiden Flügelmessern kann
durch ungleiche Beanspruchung
der Schneidkanten ein
asymmetrischer Verschleiß
auftreten.
Minimale Messerbreite (A) der beiden
Flügelmesser (1):
A = 39 mm
3 Verschleißgrenze Messer (2):
Bei den Messern (2) handelt es
sich um Wendemesser. Nach
Erreichen der angegebenen
Verschleißgrenze (B) kann das
Messer bis zum Erreichen der
Verschleißgrenze nachgeschärft
und gewendet werden, bevor es
ersetzt werden muss.
● Den in der Abbildung dargestellten
Abstand (B) vom großen Durchmesser
der Bohrung zur Schneidkante (X)
messen.
● An der zweiten Bohrung am Messer
den Vorgang wiederholen.
Mindestabstand (B) an den Messern (2):
B = 6 mm
Unterschreitet einer der beiden
gemessenen Abstände den
Mindestabstand (B), muss das
jeweilige Messer (2) gewendet bzw.
ersetzt werden.
4 Verschleißgrenze Messer (3):
Beim Messer (3) handelt es sich
um ein Wendemesser. Nach
11.3)
Erreichen der angegebenen
Verschleißgrenze (C) kann das
Messer (3) bis zum Erreichen der
Verschleißgrenze nachgeschärft
und gewendet werden, bevor es
ersetzt werden muss.
● Den Abstand (C) im rechten Winkel zur
Schneidkante messen.
Mindestabstand (C) am Messer (3):
C = 7 mm
Unterschreitet der gemessene
Abstand den Mindestabstand (C),
muss das Messer (3) gewendet
bzw. ersetzt werden.
0478 201 9916 A - DE