Anleitung KGST 210-1_SPK2:Anleitung KGST 210/1
1. Gerätebeschreibung (Abb. 1-4)
1.
Entriegelungsknopf
2.
Handgriff
3.
Ein,- Ausschalter
für Kappbetrieb
4.
Ein,- Ausschalter
für Tischbetrieb
5.
Sägeblatt
6.
Sägeblattschutz beweglich
7.
Anschlagschiene
8.
Drehtisch
9.
unterer Sägetisch
10. Feststellschraube für Drehtisch
11. Skala
12. Tischeinlage unten
13. Sägeblattbefestigung
14. untere Sägeblattabdeckung
15. Feststellmutter
16. Sägetisch
17. oberer Sägeblattschutz
18. Parallelanschlag
19. Sechskantschlüssel
20. Werkstückauflagen
21. Stirnlochschlüssel
22. Spannschraube
23. Sicherungsbolzen
24. Verriegelungsgabel
25. Rändelschraube für Gehrungseinstellung
26. Rändelschraube
27. Anschlagschiene
28. Feststellschraube für Schnittbreite
29. Schiebestock
30. Spaltkeil
31. Absaugstutzen
32. Inbusschraube
33. Kreuzschlitzschraube
34. Tischeinlage oben
35. Außenflansch
36. Feststellschraube für Werkstückauflage
2. Lieferumfang
Kapp,- und Gehrungssäge mit Obertisch
Hartmetallbestücktes Sägeblatt
Quer- bzw. Parallelanschlag
Schiebestock
Werkstückauflage
Stirnloch-, Sechskantschlüssel
08.12.2006
3. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Einhell Kapp- und Gehurungssäge mit Obertisch
KGST 210/1 dient zum Kappen sowie zum Längs-
und Querschneiden (nur mit Queranschlag) von Holz
und Kunststoff, entsprechend der Maschinengröße.
Die Säge ist nicht zum Schneiden von Brennholz
geeignet.
Rundhölzer dürfen nur mit einer geeigneten Vor-
richtung geschnitten werden.
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung
verwendet werden.
Jede weitere darüber hinausgehende Verwendung
ist nicht bestimmungsgemäß. Für daraus hervor-
gehende Schäden oder Verletzungen aller Art haftet
der Benutzer/Bediener und nicht der Hersteller.
Es dürfen nur für die Maschine geeignete Säge-
blätter verwendet werden. Die Verwendung von
Trennscheiben aller Art ist untersagt.
Bestandteil der bestimmungsgemäßen Verwendung
ist auch die Beachtung der Sicherheitshinweise,
sowie die Montageanleitung und Betriebshinweise in
der Bedienungsanleitung.
Personen, die die Maschine bedienen und warten,
müssen mit dieser vertraut und über mögliche
Gefahren unterrichtet sein.
Darüber hinaus sind die geltenden Unfallverhütungs-
vorschriften genauestens einzuhalten.
Sonstige allgemeine Regeln in arbeitsmedizinischen
und sicherheitstechnischen Bereichen sind zu
beachten.
Veränderungen an der Maschine schließen eine
Haftung des Herstellers und daraus entstehende
Schäden gänzlich aus.
Trotz bestimmungsmäßiger Verwendung können
bestimmte Restrisikofaktoren nicht vollständig
ausgeräumt werden. Bedingt durch Konstruktion und
Aufbau der Maschine können folgende Punkte
auftreten:
Berührung des Sägeblattes im nicht abge-
decktem Sägebereich.
Eingreifen in das laufende Sägeblatt (Schnitt-
verletzung)
Rückschlag von Werkstücken und Werkstück-
teilen.
Sägeblattbrüche.
Herausschleudern von fehlerhaften Hartmetall-
teilen des Sägeblattes.
Gehörschäden bei Nichtverwendung des nötigen
Gehörschutzes.
Gesundheitsschädliche Emissionen von Holz-
stäuben bei Verwendung in geschlossenen
Räumen.
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