1.4 Gewährleistung, Überlassungserklärung
Um eine optimale Funktion unserer Produkte zu gewährleisten, sind die Montagehinweise unbedingt
einzuhalten.
PRIORIT übernimmt keine Gewährleistung für Schäden an sonstigen Einrichtungen, die durch den
Einbau oder den Einsatz des Produktes entstehen können.
Die Gewährleistung von PRIORIT erstreckt sich auf die gelieferten Produkte.
Ver- oder Abänderungen der Konstruktion dürfen nur nach Rücksprache mit PRIORIT durchgeführt
werden, da sonst die Zulassung/Gewährleistung erlischt.
Die Gewährleistung für Montageleistungen ist vom Verbauer/Aufsteller zu übernehmen.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen,
wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
·
unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung,
·
Nichtbeachtung der Hinweise bezüglich Transport, Lagerung, Betrieb und Montage,
·
unsachgemäße Reparaturen oder
·
Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung Dritter und höherer Gewalt.
1.5 Schutzrechte
Zur Absicherung von Innovation und Konstruktion wurden Gebrauchsmusterschriften beim Deutschen
Patentamt hinterlegt.
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Wichtige Hinweise