Ein- und Ausschalten der Maschine
• Einschalten: Einschaltsperre (7) und gleichzeitig Betriebsschalter (6) drücken.
• Ausschalten: Betriebsschalter loslassen
Betrieb
• Die zu verbindenden Platten seitlich bündig aufeinander legen und mit Schraubzwingen
fixieren.
• Mitte der Nuten anzeichnen. Der Abstand zwischen mehreren Nuten soll ca. 10-15 cm
betragen.
• Nachdem die Materialstärke und die Frästiefe eingestellt sind, Flachdübel-Fräse mit der
Markierung in der Mitte des Schwenkanschlags (12) auf die Anrisslinie positionieren.
• Maschine, wie oben beschrieben, einschalten.
• Motorteil der Maschine langsam nach vorne schieben und die Frässcheibe bis zum
Anschlag in das Material eintauchen lassen. Dabei muss die Flachdübel-Fräse mit beiden
Händen gehalten werden.
• Durch Nachlassen des Druckes wird der Motorteil durch Federkraft in die Ausgangsposition
zurückgezogen.
• Maschine, wie oben beschrieben, ausschalten.
Auswechseln der Frässcheibe
• Vor dem Frässcheibenwechsel ist unbedingt der Netzstecker zu ziehen.
• Lösen Sie die Schrauben (17) unter dem Motorgehäuse so weit, bis sich die Grundplatte (8)
zurückschieben und abheben lässt.
• Drücken Sie den Knopf zur Spindelarretierung (15), lösen Sie den Spannflansch mit dem
beigefügten Spannschlüssel und entnehmen Sie die Frässcheibe.
• Beim Einbau der neuen Frässcheibe ist darauf zu achten, dass die Drehrichtungspfeile auf
der Scheibe und dem Gehäuse in die gleiche Richtung zeigen.
• Der Einbau der neuen Scheibe erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
• Achten Sie unbedingt auf festen Sitz des Spannflansches und festen Verschluss der
Grundplatte.
Späneauswurf
• Der Späneauswurf (14) Ihrer Flachdübel-Fräse ist zur Aufnahme eines Adapters zur
Staubabsaugung vorbereitet.
• Es wird empfohlen, immer einen Industriestaubsauger, mindestens aber den beigefügten
Staubfangsack (4), anzuschließen.
• Bei längerem Bearbeiten von Holz oder bei gewerblichem Einsatz ist das
Elektrowerkzeug an eine geeignete externe Absaugeinrichtung anzuschließen. In
Deutschland werden für Holzstäube aufgrund der TRGS 553 geprüfte
Absaugeinrichtungen gefordert. Für andere Materialien muss der gewerbliche
Betreiber die speziellen Anforderungen mit der zuständigen Berufsgenossenschaft
klären.
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