Zubehör
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MODIMIDOFRSASO
Zeitschaltuhr ZUC 2
kpl. mit 3 m Anschlusskabel
(Art.-Nr. 34041-01).
Elektro-Heizmanschette
230 V, 450 W für Warmwas-
ser, kpl. mit 3 m Anschluss-
kabel (Art.-Nr. 34141-01).
Fernbedienung für das
elek tri sche Sicherheits-
/Ablass ventil, kpl. mit 3 m
Anschlusskabel
(Art.-Nr. 34170-01).
Die elektrischen Zubehör-
teile sind mit einem Stecker
versehen und können einzeln
aufgesteckt werden.
Verlängerungskabel für das
Bedienteil, die Zeitschaltuhr
ZUC 2 sowie das Bedienteil
für die Fernbedienung Ablass-
ven til stehen auf Wunsch zur
Verfügung.
Kaminverlängerung KVC
für Wintercamping
(Art.-Nr. 34070-01).
Schutzdach-Durchführung
für Caravan-Schutzdächer
(Art.-Nr. 34080-01).
Aufputzrahmen für die
Truma Bedienteile
(Art.-Nr. 40000-52600).
Eine Kombination mit den
Seitenteilen ist nicht möglich.
Standardmäßig liefert Truma
zu jedem Bedienteil/jeder
Zeitschaltuhr einen pas-
senden Abdeckrahmen in
der Farbe achatgrau. Als
Sonderzube hör sind au-
ßerdem noch weitere Ab-
deckrahmen in den Farben
schwarz, beige, platin oder
gold erhältlich.
Passend für die Bedienteile
oder die Zeitschaltuhr geben
die in 8 verschiedenen Far-
ben erhältlichen Seitenteile
einen optisch gefälligen
Abschluss.
Bitte wenden Sie sich hierzu
an Ihren Fachhändler.
Anreihclips, 4 Stück
(Art.-Nr. 34000-60900).
Für die Montage mehrerer
Truma-Bedienteile neben-
einander.
Truma-Hersteller-
Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Ga-
rantie für Mängel des Ge-
rätes, die auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzu-
führen sind. Daneben beste-
hen die gesetzlichen Gewähr -
leistungsansprüche gegen
den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch
besteht nicht
– für Verschleißteile und bei
natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von
Nicht-Original-Truma-Teilen
in den Geräten und bei
Verwen dung ungeeigneter
Gas druckregler,
– infolge Nichteinhaltung
der Truma Einbau- und
Gebrauchs anweisungen,
– infolge unsachgemäßer
Behandlung,
– infolge unsachgemäßer,
nicht von Truma veranlass-
ter Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel
im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit
Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer
und dem Endverbraucher
eintreten. Der Hersteller
wird solche Mängel durch
Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl
durch Nach besserung oder
Ersatzlieferung. Leistet der
Hersteller Garantie, beginnt
die Garantiefrist hinsichtlich
der reparierten oder ausge-
tauschten Teile nicht von
neuem, sondern die alte Frist
läuft weiter. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter
sind ausgeschlos sen. Die
Vorschriften des Produkthaf-
tungs gesetzes bleiben unbe-
rührt.
Die Kosten der Inanspruch-
nahme des Truma Werks kun -
dendienstes zur Beseitigung
eines unter die Garantie
fallenden Mangels – insbe-
sondere Transport-, We ge-,
Arbeits- und Materialkosten –
trägt der Hersteller, soweit
der Kun dendienst innerhalb
von Deutschland eingesetzt
wird. Kundendiensteinsätze
in anderen Ländern sind
nicht von der Garantie
gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund
erschwerter Aus- und Ein-
baubedingungen des Gerätes
(z.B. Demontage von Möbel-
oder Karosserie teilen) kön-
nen nicht als Garantieleistung
anerkannt werden.
3. Geltendmachung des
Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers
lautet: Truma Gerätetechnik
GmbH & Co. KG, Wernher-
von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn. In
Deutschland ist bei Stö-
rungen grundsätzlich das
Truma Servicezentrum zu
benachrichtigen; in anderen
Ländern stehen die jewei-
ligen Servicepartner (siehe
Adressenverzeichnis) zur
Verfügung. Beanstandungen
sind näher zu bezeichnen.
Ferner ist die ordnungsge-
mäß ausgefüllte Garantie-
Urkunde vorzulegen oder die
Fabriknummer des Gerätes
sowie das Kaufdatum anzu-
geben.
Damit der Hersteller prüfen
kann, ob ein Garantiefall
vorliegt, muss der Endver-
braucher das Gerät auf seine
Gefahr zum Hersteller brin-
gen oder ihm übersenden.
Bei Schäden an Heizkörpern
(Wärmetau scher) ist der
Gasdruckregler ebenfalls mit
einzusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat
der Versand per Frachtgut
zu erfolgen. Im Garantiefall
übernimmt das Werk die
Transportkosten bzw. Kosten
der Einsendung und Rück-
sendung. Liegt kein Garan-
tiefall vor, gibt der Hersteller
dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller
nicht zu übernehmenden
Reparatur kosten; in diesem
Fall gehen auch die Ver-
sandkosten zu Lasten des
Kunden.
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