Gebrauchs- und
Bedienungsanleitung
Treppenpodest TP1
Art.-Nr. 9940-001
Inhaltsverzeichnis
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . .
professional use
Technische Änderungen vorbehalten.
3
. . . . . . . . .
3
. . . . . . . . . . . . .
4
4
5
6
8
. . . . . . . . . . . . .
9
. . . . . . . . . . .
9
9
. . . . . . . . . . . . .
9
non professional use
1. Einleitung
Diese Gebrauchs- und Bedienungsanleitung beschreibt die
sichere Verwendung des Treppenpodestes.
Bitte lesen Sie vor der Benutzung diese Gebrauchs- und
Bedienungsanleitung aus Gründen der Sicherheit sorgfältig
durch und bewahren sie diese für künftiges Nachlesen auf.
Bei Weitergabe des Treppenpodestes ist die Gebrauchs- und
Bedienungsanleitung mitzugeben.
2. Bestimmungsgemäßer
Gebrauch
Das Treppenpodest ist ein mobiles Arbeitsmittel, das für
den Einsatz an geradläufigen und an gewendelten Treppen
vorgesehen ist.
Mit dem Treppenpodest kann die Trittfläche einer Treppenstufe
so vergrößert werden, dass zusätzlich ein Klapptritt oder eine
Stufenstehleiter (max. 4 Stufen) in waagerechter Position auf
der Treppe aufgestellt werden kann.
Dadurch erweitert sich der Aktionsradius des Benutzers bei
Arbeiten in unterschiedlichen Höhen auf einer Treppe.
Durch die abgestimmte Plattform-Größe ist der sichere
Gebrauch des Treppenpodestes nur mit einem beliebigen
HAILO-Klapptritt oder einer HAILO-Stufenstehleiter mit
max. 4 Stufen erlaubt.
Dieses Treppenpodest darf nur, wie in dieser Gebrauchs- und
Bedienungsanleitung beschrieben, verwendet werden.
Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch
entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
Bei der Verwendung eines Klapptrittes oder einer Stufenstehlei-
ter müssen auch die jeweiligen Gebrauchs- und Bedienungsan-
leitungen beachtet werden.
Veränderungen am Treppenpodest, die nicht vom Hersteller
autorisiert sind, führen zum Erlöschen der Garantie und
Gewährleistung.
DE
3