Inbetriebnahme
Nach der Inbetriebnahme beginnt die Infrarotheizung die Wände zu erwärmen und zu trocknen. Dies
kann je nach Bausubstanz mehrere Tage oder auch mal 3 bis 4 Wochen (z.B. bei feuchtem Sandstein)
dauern, Dadurch entsteht zunächst durch die Verdunstung der Wandfeuchte die sogenannte
Verdunstungskälte. Sind die Wände erst einmal durchgewärmt und getrocknet nimmt die Wärme zu
und das Raumklima wird Immer an‐ genehmer.
Wartung und Reinigung
Das Gerät 1st wartungsfrei.
Bitte ziehen Sie jedes Mal vor dem Reinigen den Netzstecker, beziehungsweise unterbrechen Sie
den Strom∙ kreis durch den Sicherungsschalter.
Bevor Sie das Heizelement reinigen, unbedingt abkühlen lassen.
Alkari Infrarotheizungen dürfen niemals unter fließendem Wasser oder durch Eintauchen In
Wasser gereinigt werden.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie die Heizelemente niemals mit Ellenmaßen Tuch oder durch
Abspritzen mit Wasser gesäubert werden. Die Heizelemente entweder mit einem trockenen
Staubtuch oder mit einem nur leicht angefeuchteten Lappen abwischen.
Scheuermittel, andere scharfe und aggressive Reiniger sowie raue Putztücher dürfen nicht
verwende! werden.
Vor erneuter Inbetriebnahme muss das Heizelement vollkommen trocken sein.
Garantie
2 Jahre Funktions‐Garantie
Garantieerklärung, Geltungsbereich, Garantiezeit, keine Einschränkung der gesetzlichen Rechte
1. Als Hersteller der Alkari IRH garantiert dem Kunden (nachfolgend. Kunden") nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen, dass das an den Kunden innerhalb Europas gelieferte
Infrarotheizelement (nachfolgend „Produkt") innerhalb eines Zeltraums von zwei Jahren nach
Abschluss des Kaufvertrages frei von Funktion‐ Fehlern hinsichtlich aller elektronischen Bauteile
und Kabel sein wird.
2. Bei nachgewiesenem Garantiefall innerhalb der Garantiezeit wird Alkari das Produkt entweder
kostenlosreparieren oder ersetzen.
3. lm Falle einer Garantieleistung verbleibt es bei der ursprünglichen Garantiezeit. Durch
Inanspruchnahme der Garantie wird die Garantiezeit also weder verlängert noch beginnt eine
neue.
4. Dem Kunden stehen neben der Garantie unbeschränkt seine gesetzlichen Rechte, insbesondere
seine Gewährleistungsansprüche §§ 437 BGB ff. auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung sowie
Aufwendung und Schadensersatz zu. Diese Rechte werden durch die abgegebene Garantierklärung
weder verkürzt noch eingeschränkt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Garantie Fail eintritt oder
ob die Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht.
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