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Hella Rundum – Kennleuchten sind im Geltungsbereich
der StVZO amtlich typgeprüft. Sie müssen an der höchsten
Stelle des Fahrzeuges und bei einsatzmäßig belastetem
Fahrzeug senkrecht zur Fahrbahn angebracht werden.
Wird durch Aufbauten auf dem Fahrzeugdach die vorge-
schriebene Sichtbarkeit (s. StVZO) mit einer Rundum-
Kennleuchte nicht erreicht, so muss zusätzlich eine weitere
Rundum-Kennleuchte angebracht werden.
Hella Rundum-Kennleuchten sind funkentstört und ent-
sprechen dem Entstörgrad e1 Genehmigung nach 72/245
EG in der Fassung 98/54 EG.
Rundum – Kennleuchten mit blauer Lichthaube: für alle
bevorrechtigten Wegebenutzer wie Polizei, Feuerwehr,
Unfall- und Krankenwagen u.s.w.
Rundum – Kennleuchten mit gelber Lichthaube: für
öffentliche Straßendienst – Kraftfahrzeuge,
Abschleppwagen, Fahrzeuge mit Überlänge oder – breite
usw.
Bitte beachten:
Die Demontage des Motors ist für die Kennleuchten-
montage nicht erforderlich.
Rundum-Kennleuchte senkrecht stehend auf einer zur
Fahrzeugebene parallelen Fläche montieren. Der
Lichtstrahl der Rundum-Kennleuchte muß nach richtiger
Montage parallel zur Fahrbahnebene abgestrahlt werden.
Rundum-Kennleuchte F
Befestigungslöcher und Bohrung für Kabelzuführung ent-
sprechend Lochbild bohren.
Die Gummiunterlage kann als Bohrschablone benutzt
werden.
Abgesicherte Plusleitung (a Sicherungseinsatz nach
DIN 72 581 - 8 A - Schmelzsicherung, b Flachsteck-siche-
rungseinsatz - 10 A Little Fuse), vom Schalter oder
Tonfolge-schalter kommend auf Klemme 72 des Kenn-
leuchtenmotors stecken.
Anschluß 31 (Minus) des Kennleuchtenmotors kontaktsi-
cher an Fahrzeugmasse (Chassis) anschließen.
Die Rundum-Kennleuchte kann mit beiliegender
Gummiunterlage wahlweise mit 3 M5 Stiftschrauben von
unten, oder mit 3 Schrauben für Kunststoffe Ø 4 mm von
unten am Anbauort angeschraubt werden.
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