(Geräte ab Seriennummer "LH" oder jünger)
Diese Garantiebestimmungen ersetzen alle vorhergehenden MILLER-Garantien und sind die ausschließlich gültigen
Garantiebestimmungen, ohne daß weitere Garantien ausdrücklich oder implizit enthalten wären.
GARANTIEBESTIMMUNGEN − Gemäß den unten festgelegten
Bestimmungen garantiert MILLER Electric Mfg. Co., Appleton,
Wisconsin, dem ursprünglichen Einzelhändler, daß jedes neue
MILLER-Gerät,
welches
nach
dem
Gültigkeitsdatum erworben wird, zum Zeitpunkt der Auslieferung
durch MILLER frei von Material- und Herstellungsmängeln war.
DIESE GARANTIE GILT AUSDRÜCKLICH ANSTELLE ALLER
ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZITEN GARANTIEN,
EINSCHLIESSLICH DER GARANTIEN FÜR MARKTFÄHIGKEIT
UND TAUGLICHKEIT.
Innerhalb der unten angeführten Garantiezeiten wird MILLLER alle
in der Garantie enthaltenen Teile oder Komponenten, bei denen
Material- oder Verarbeitungsmängel auftreten, reparieren oder
ersetzen. MILLER muß innerhalb von dreißig (30) Tagen nach
Auftreten eines derartigen Defektes oder Mangels benachrichtigt
werden, woraufhin MILLER Anweisungen zur Durchführung von
Schritten
geben
wird,
die
zur
Garantieleistungen auszuführen sind.
MILLER wird Garantieansprüche für die unten angeführten Teile bei
Auftreten eines derartigen Defektes innerhalb der Garantiezeiten
anerkennen. Alle Garantiezeiten beginnen mit dem Datum, an dem
das Gerät vom ursprünglichen Einzelhändler gekauft wird, oder ein
Jahr, nachdem das Gerät an einen nordamerikanischen Händler
verschickt wird, oder achtzehn Monate, nachdem das Gerät an
einen internationalen Händler verschickt wird.
1.
5 Jahre auf Teile − 3 Jahre auf Verarbeitung
*
Originale Hauptstromgleichrichter
2.
3 Jahre — Teile und Verarbeitung
*
Transformator/Gleichrichter-Stromquellen
*
Plasmalichtbogenschneiden - Stromquellen
*
Prozeßregler
*
Halbautomatische und automatische Drahtzuführungen
*
Inverter Stromquellen (wenn nicht anders festgelegt)
*
Wasserkühlsysteme (eingebauten)
*
Intellitig
*
Motorbetriebene Schweißgeneratoren
(BEACHTEN: Motore unterliegen der Garantieliestung
ihrer Hersteller.)
3.
1 Jahr — Teile und Verarbeitung, falls nicht anders angegeben.
*
Motorbetriebene Schweißpistolen (mit Ausnahme von
Spoolguns)
*
Positionierer und Kontrolleinrichtungen
*
Automatisch bewegte Vorrichtungen
*
RFCS Fussregler
*
IHPS-Antriebsquellen und Kühlersystem
*
Wasserkühlsysteme (nicht−eingebauten)
*
Durchflussmesser und Durchflussregler (Arbeitszeit aus-
genommen)
*
HF-Einheiten
*
Gitter
*
Punktschweißgeräte
*
Lastbänke
*
Weiderstands-Schweissanlagen und Weiderstands-
Schweisspistolen
*
Racks
*
Fahrwerke/Anhänger
*
Plasmaschneidbrenner (ausgenommen Modelle APT und
SAF)
*
Feldoptionen
(HINWEIS: Feldoptionen werden unter True Blue® für die
verbleibende Garantiezeit des Produktes behandelt, in
dem sie eingebaut sind, oder für mindestens ein Jahr —
je nachdem, welche Periode länger ist.)
*
MIG-Pistolen − Bernard (Arbeitszeit ausgenommen)
*
WIG-Schweißbrenner − Weldcraft (Arbeitszeit ausgenom-
men)
*
Drahtvorschubeinheiten für die Unterpulverschweißung
4.
6 Monate — Batterien
5.
90 Tage — Teile und Verarbeitung
*
MIG-Pistolen/WIG-Schweißbrenner und Brenner für die
Unterpulverschweißung
*
Induktive Heizwicklung, Heizabdeckung, Kabel und nicht-
elektronische Steuer−/Regeleinheiten
*
Plasmaschneidbrennermodelle APT und SAF
*
Fernregelungen
*
Zubehörsätze
*
Ersatzteile (Arbeitszeit ausgenommen)
*
Spoolmate Spoolguns
*
Plane, Abdeckung
Gültig ab 1. Januar 2007
Die Garantiebestimmungen der MILLER True Blue® Garantie gelten
nicht für:
1.
Verschleißteile
oben
angeführten
Schneiddüsen, Relais oder Teile, die aufgrund normaler
Abnützung versagen (Ausnahme: Bürsten, Schliefringe
und Relais der Bobcat, Trailblazer und Legend Modelle
sind eingeschlossen).
2.
Teile, die von MILLER eingebaut, doch von anderen hergestellt
werden, wie z.B. Motoren oder Gewerbezubehör. Diese Teile
unterliegen den Herstellergarantien.
3.
Geräte, die von einer anderen Partei außer MILLER modifiziert
wurden, oder Geräte, die falsch installiert, falsch betrieben
oder, gemessen an Industrienormen, falsch verwendet wur-
den, oder Geräte, an denen nicht die notwendigen Wartungsar-
beiten durchgeführt wurden, oder Geräte, die für Arbeiten ver-
wendet wurden, die außerhalb des für die Geräte bestimmten
Inanspruchnahme
der
Bereiches liegen.
MILLER PRODUKTE SIND BESTIMMT FÜR DEN VERKAUF UND
FÜR
GEWERBLICHE/INDUSTRIELLE ANWENDER UND PERSONEN,
DIE
IN
SCHWEISSGERÄT GESCHULT UND ERFAHREN SIND.
Im Falle eines durch diese Garantiebestimmungen gedeckten
Garantieanspruchs
ausschließlich eine der folgenden Maßnahmen setzen: (1)
Reparatur; oder (2) Austausch; oder, wenn von MILLER in
entsprechenden Fällen schriftlich dazu autorisiert, (3) die
Rückerstattung der vernünftigen Kosten für Reparatur oder
Austausch in einer autorisierten MILLER-Werkstätte; oder (4)
Rückerstattung des Kaufpreises oder Gutschrift für diesen
(abzüglich
tatsächlichen Gebrauchs) bei Rücksendung der Güter auf Kosten
und Gefahr des Kunden. Reparatur oder Austausch werden
entweder im MILLER-Werk in Appleton, Wisconsin, oder in einer von
MILLER
bestimmten
durchgeführt. Daher wird kein Ersatz für Transportkosten jeglicher
Art gewährt.
IM VOM GESETZ ZULÄSSIGEN AUSMASS STELLEN DIE HIERIN
FESTGEHALTENEN ABHILFEMITTEL DIE EINZIGEN UND
AUSSCHLIESSLICHEN ABHILFEMITTEL DAR. IN KEINEM FALL
KANN MILLER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, ODER
NACHFOLGEND
(EINSCHLIESSLICH GEWINNVERLUST) HAFTBAR GEMACHT
WERDEN,
SCHADENERSATZFORDERUNG NOCH IRGEND EIN ANDERES
RECHTLICHES MITTEL.
JEDE DURCH IMPLIZIERUNG, ANWENDUNG VON GESETZ,
HANDELSBRAUCH ODER DEN GESCHÄFTSGANG NICHT
HIERIN ENTHALTENE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE UND JEDE
IMPLIZIERTE GARANTIE ODER DARSTELLUNG FÜR LEISTUNG
UND
JEDES
SCHADENERSATZFORDERUNG ODER IRGENDEIN ANDERES
RECHTSMITTEL
EINSCHLIESSLICH JEDER IMPLIZIERTEN GARANTIE FÜR
MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN
ZWECK IM HINBLICK AUF ALLE VON MILLER EINGEBAUTEN
GERÄTE SIND AUSGESCHLOSSEN UND WERDEN VON MILLER
NICHT ANERKANNT.
In einigen Staaten der U.S.A. ist es gesetzlich nicht erlaubt,
festzulegen, wie lange eine implizite Garantie dauert, oder es ist
nicht erlaubt, zufällige, indirekte, spezielle oder nachfolgende
Beschädigungen auszuschließen. Daher könnte es der Fall sein,
daß
einige
Ausschließungen für Sie nicht zutreffen. Diese Garantie schafft
bestimmte gesetzlich gedeckte Rechte. Andere Rechte könnten
ebenso in Anspruch genommen werden, doch kann dies von Staat
zu Staat unterschiedlich sein.
In einigen kanadischen Provinzen werden durch die dortige
Gesetzgebung
festgelegt, die sich von den oben angeführten unterscheiden. In
jenem Ausmaß, wie auf diese nicht verzichtet werden kann, könnten
die oben angeführten Einschränkungen und Ausschließungen nicht
gelten. Diese Garantiebestimmung schafft bestimmte gesetzlich
gedeckte Rechte, und andere Rechte könnten ebenso in Anspruch
genommen werden, doch kann dies von Provinz zu Provinz
unterschiedlich sein.
This original warranty was written in English legal terms. In the case
of any complaints or disagreements, the significance of the words in
English prevails.
ausgenommen,
wie
Kontaktdüsen,
DIE
VERWENDUNG
DER
VERWENDUNG
UND
WARTUNG
wird MILLER nach eigenem Ermessen
vernünftige
Wertverminderung
aufgrund
autorisierten
MILLER-Servicewerkstätte
AUFTRETENDE
BESCHÄDIGUNGEN
UND
ZWAR
WEDER
DURCH
RECHTSMITTEL
FÜR
VERTRAGSBRUCH,
AUSSER
DIESER
BESTIMMUNG,
der
oben
angeführten
Einschränkungen oder
einige
zusätzliche Garantien oder Abhilfen
miller warr_ger 2007−01
DURCH
VON
des
VERTRAG,