DE
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Alle Personen- oder Sachschäden, die durch das Fahren des Rollers Dritten entstehen.
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Schäden aufgrund ungeeigneter Reinigungsmitteln und -geräte wie Hochdruckreinigern oder verwendeter Zusatzstoffe.
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Kommerzielle(s) Leasing/Vermietung
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Alle Servicearbeiten oder sonstigen Arbeiten, die aufgrund von Verschleiß, Unfall oder Betriebsbedingungen entstehen oder
durch das Fahren ohne Beachtung der Herstelleranweisungen.
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Schäden, die aufgrund der Fahrlässigkeit auf Seiten des Benutzers in Bezug auf Schutz vor Nässe entstehen (der e-Kick ist
spritzwasserfest aber nicht wasserdicht).
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ungültig sein oder werden oder eine zu schließende Lücke enthalten, ist die Gültigkeit der
verbleibenden Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt. Die fehlende oder ungültige Bestimmung wird durch eine Bestimmung
ersetzt, die der Absicht und dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
Geltendes Recht und Gerichtsstand
Sollte ein Streitfall aufgrund dieser Garantie entstehen (auch im Hinblick auf ihre Existenz oder Gültigkeit), so wird als ausschließlicher
Gerichtsstand das Gericht des Kantons Zürich vereinbart. Dieser Kaufvertrag unterliegt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kolli-
sionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
EU-Konformitätserklärung
Herstellungs- und technische Dokumentation Micro Mobility Systems AG, Bahnhofstrasse 10, 8700 Küsnacht, Switzerland,
Geschäftsführer: Wim Ouboter
erklärt hiermit, dass der Elektro-Roller e-Kick die Bestimmungen der folgenden Richtlinien erfüllt:
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EU Spielzeugsicherheitsrichtlinie (2009/48/EG)
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EU Maschinenrichtlinie (2004/108/EG)
e-Kick wurde die CE-Kennzeichnung zuerkannt wie unten dargestellt. Der Hersteller bestätigt, dass der e-Kick alle Anforderungen
für eine CE-Kennzeichnung erfüllt.
Küsnacht, Schweiz, im Juni 2016
Micro Mobility Systems AG
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