Garantie
Wir übernehmen für das von uns vertriebene Gerät eine
Garantie von 24 Monaten ab Kaufdatum (Kassenbon).
Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir unentgeltlich
die Mängel des Gerätes oder des Zubehörs*), die auf
Material- oder Herstellungsfehler beruhen, durch Repa-
ratur oder, nach unserem Ermessen, durch Umtausch.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung
der Garantiefrist, noch beginnt dadurch ein Anspruch auf
eine neue Garantie!
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg. Ohne diesen
Nachweis kann ein kostenloser Austausch oder eine
kostenlose Reparatur nicht erfolgen.
Im Garantiefall geben Sie bitte das komplette Gerät in
der Originalverpackung zusammen mit dem Kassenbon
an Ihren Händler.
*) Schäden an Zubehörteilen führen nicht automatisch
zum kostenlosen Umtausch des kompletten Gerätes.
Wenden Sie sich in desem Fall bitte an unsere Hotline!
Glasbruchschäden bzw. Brüche von Kunststoffteilen sind
grundsätzlich kostenpfl ichtig!
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleiß-
teilen (z.B. Motorkohlen, Knethaken, Antriebsriemen,
Ersatzfernbedienung, Ersatzzahnbürsten, Sägeblättern
usw.), als auch Reinigung, Wartung oder der Austausch
von Verschleißteilen, fallen nicht unter die Garantie und
sind deshalb kostenpfl ichtig!
Die Garantie erlischt bei Fremdeingriff.
Nach der Garantie
Nach Ablauf der Garantiezeit können Reparaturen
kostenpfl ichtig vom entsprechenden Fachhandel oder
Reparaturservice ausgeführt werden.
Bedeutung des Symbols „Mülltonne"
Schonen Sie unsere Umwelt, Elektrogeräte gehören nicht
in den Hausmüll.
Nutzen Sie die für die Entsorgung von Elektrogeräten
vorgesehenen Sammelstellen und geben dort Ihre Elek-
trogeräte ab die Sie nicht mehr benutzen werden.
Sie helfen damit die potenziellen Auswirkungen, durch
falsche Entsorgung, auf die Umwelt und die menschliche
Gesundheit zu vermeiden.
Sie leisten damit Ihren Beitrag zur Wiederverwertung,
zum Recycling und zu anderen Formen der Verwertung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Informationen, wo die Geräte zu entsorgen sind, erhalten
Sie über Ihre Kommunen oder die Gemeindeverwaltun-
gen.
In vielen Ländern der EU ist die Entsorgung von Elek-
tro- und Elektronik-Altgeräten über den Haus- und/oder
Restmüll ab 13.8.2005 verboten.
In Deutschland ab 23.3.2006.
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14.02.2006, 9:01:43 Uhr