DEUTSCH
14. GERÄTPLAKETTEN
ACHTUNG!
Auf der angebrachten messtechnischen Plakette ist das Baujahr angegeben, z.B. 17=2017, 10=2011 usw.
KONFORM ZUR RICHTLINIE 93/42 EWG
Wiederholung der messtechnischen Überprüfung
Das Instrument wird zugelassen und mit einer ersten messtechnischen Überprüfung (Plakette mit M).
Wir empfehlen, die Wartung von qualifiziertem Personal durchführen zu lassen.
Der technische Kundendienst von WUNDER steht Ihnen dafür zur Verfügung.
ACHTUNG!
In einigen Ländern darf die Eichung nur durch einen autorisierten/qualifizierten Beamten durchgeführt
werden. Nehmen Sie für weitere Informationen Kontakt mit Ihrem Vertragshändler auf und halten Sie sich
an die nationalen und lokalen Vorschriften jedes einzelnen Staates.
RS REV.07 12/02/2019
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