Allesschneider Betriebsanleitung
VERFAHREN FÜR DIE ENTSORGUNG VON ELEKTRO- UND
ELEKTRONIKGERÄTE ABFALL
Die WEEE-Richtlinie (von engl.: Waste Electrical and Electronic Equipment; deutsch: (Elektro- und
Elektronikgeräte-Abfall) ist die EG-Richtlinie 2011/65/EU zur Reduktion der zunehmenden Men-
ge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Ver-
meiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektro-
nikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung.
Ihr Gerät enthält wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden können.
Bringen Sie das Gerät zur Entsorgung zu einer Sammelstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Elektro- und Elektronikgeräte mit folgender Kennzeichnung
versehen und dürfen
nicht mehr über Restmüll, sondern nur noch über die öffentlichen Entsorgungsträger und an-
schließende Rückgabe an die Hersteller und Importeure entsorgt werden.
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