GEFAHR! Brandgefahr
Die Mikrowelle ist nicht dazu bestimmt, mit einer externen
Zeitschaltuhr oder einem separaten Fernwirksystem betrieben zu
werden. Lassen Sie die eingeschaltete Mikrowelle nicht
unbeaufsichtigt. Brandgefahr!
Betreiben Sie die Mikrowelle nicht in der Nähe von Geräten, die
selbst Hitze abgeben, z. B. Backofen, Kochfeld.
Die Mikrowelle darf nur freistehend verwendet werden.
Die Mikrowelle darf nicht in einen Schrank eingebaut werden.
Die Mikrowelle muss an eine Wand gestellt werden.
Die minimale Aufstellhöhe beträgt 85cm.
Halten Sie bei der Wahl des Standortes einen Mindestabstand
zu angrenzenden Wänden ein. Beachten Sie das Kapitel
„Aufstellort wählen".
Lassen Sie die Mikrowelle niemals unbeaufsichtigt, wenn Sie
Lebensmittel in Plastik- oder Papierverpackungen erhitzen.
Brandgefahr!
In der Nähe der Mikrowelle bzw. der Lüftungsöffnungen darf sich
kein brennbares Material befinden. Lüftungsöffnungen dürfen
nicht abgedeckt werden. Brandgefahr!
Entfernen Sie metallische Verpackungsteile von Lebensmitteln, die
erhitzt werden sollen. Brandgefahr!
Benutzen Sie zur Herstellung von Popcorn nur Popcorntüten, die
mikrowellengeeignet sind. Brandgefahr!
Das Mikrowellenkochgerät ist für die Erwärmung von Speisen
und Getränken bestimmt. Trocknen von Speisen oder Kleidung
und Erwärmung von Heizkissen, Hausschuhen, Schwämmen,
SilverCrest SMW 800 D3
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