Für Österreich und Schweiz:
• Die Geräte müssen in geeigneter Weise unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgestellt
werden.
Die Installation, Anpassung und Reparatur der Großküchengeräte, sowie deren Rücknahme aufgrund Schadens und die
Zulieferung von Gas können nur aufgrund eines - mit einem befugten Verkaufspunkt abgeschlossenen –
Wartungsvertrags und unter Beachtung der technischen Regeln erfolgen.
Die Geräte können freistehend oder in Kombination mit anderen Geräten unseres Programms aufgestellt werden.
Zwischen brennbaren Stellwänden und dem Gerät muß ein Mindestabstand von 10 cm eingehalten werden. Bei
Unterschreitung dieses Abstand oder bei Aufstellung des Gerätes auf einem brennbaren Fußboden bzw. Unterlage, ist
die Anbringung eines Wärmeisolierenden Materials unbedingt erforderlich (Siehe TRGI).
Die Geräte müssen in geeigneter Weise unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgestellt
werden.
Mit Hilfe der Gerätefüße kann das Gerät in der Höhe verstellt werden und es ist möglich eventuelle Höhenunterschiede
zu den nebenstehenden Möbeln auszugleichen.
Der Gasanschluss hat mittels Rohrleitungen aus Stahl oder Kupfer, andernfalls mittels einem Stahlschlauch in
Übereinstimmung mit den gegebenenfalls bestehenden nationalen Bestimmungen zu erfolgen. Jedes Gerät muss mit
einem Gasauffanghahn und einem Schnellabsperrhahn ausgerüstet sein. Nach durchgeführter Installation ist
sicherzustellen, dass an den Anschluss-Stellen kein Gas austritt; für diese Kontrolle sollte keine Flamme, sondern nur
Substanzen, die keine Korrosionen verursachen wie z. B. Seifenwasser oder Sprays zur Aufspürung von Gasaustritt
verwendet werden. Alle unsere Geräte wurden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen: die Gasart, der
Verwendungsdruck und die zugehörige Kategorie sind auf dem Typenschild angeführt.
Die Geräte müssen hinsichtlich ihrer korrekten Wärmeleistung überprüft werden:
•
Die Wärmeleistung ist am Typenschild des Geräts angegeben;
•
Zuerst prüfen, ob das Gerät für die zugeführte Gasart vorbereitet ist, anschließend sicherstellen, dass die Angaben
auf dem Typenschild mit dem zu verwendenden Gas übereinstimmen. Für die Anpassung an eine andere Gasart ist
zu kontrollieren, ob die Gasart mit den Anweisungen des vorliegenden Benutzerhandbuchs übereinstimmt.
Der Druck wird mit einem in die dazu bestimmte Entnahmestelle eingeführten Manometer (Mindestzerlegung 0,1
mbar), gemessen (siehe Abb. B, Position C).
Die hermetische Verschluss-Schraube lösen und den Schlauch des Manometers einführen.
Die Schraube nach dem Messvorgang wieder einsetzen, hermetisch anziehen und den Halt kontrollieren.
Anschluss für Flüssiggas G30/G31
Der Anschlussdruck des Flüssiggases beträgt 30 mbar bei Butangas und 37 mbar bei Propangas.
Das Typenschild kontrollieren, den Druck messen und überprüfen, ob die Beschreibung der installierten Düse mit der
vom Hersteller gelieferten übereinstimmt.
Anschluss für Erdgas H G20
Der Anschlussdruck des Methangases beträgt 20 mbar.
Das Typenschild kontrollieren, den Druck messen und überprüfen, ob die Beschreibung der installierten Düse mit der
vom Hersteller gelieferten übereinstimmt.
PRIMÄRLUFTKONTROLLE AN DEN HAUPTBRENNERN
Sämtliche Brenner sind mit Spezialeinspritzventilen versehen, die keinerlei Regulierung der Primärluft benötigen.
DE
AT
GASANSCHLUSSROHR
KONTROLLE DER WÄRMELEISTUNG
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CH