Der Hersteller erklärt hiermit, dass die Geräte den Vorschriften der CEE-Richtlinie 2009/142 entsprechen. Die
Aufstellung hat unter Einhaltung der geltenden Vorschriften zu erfolgen, dies gilt insbesondere für die Raumbelüftung
und das Ableitungssystem der Abgase.
N.B.: Die Herstellerfirma lehnt im Falle von direkten oder indirekten Schäden, die auf eine fehlerhafte Installation,
Veränderungen, mangelhafte Wartung, nicht sachgemäßen Gebrauch sowie auf sonstige, in den Verkaufsbedingungen
angeführte Fälle zurückzuführen sind, jede Verantwortung ab.
•
Die Installationsarbeiten, die eventuelle Umrüstung auf andere Gasarten und die Inbetriebsetzung dürfen gemäß
den geltenden Vorschriften ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
•
Die Gasinstallationen, elektrischen Anschlüsse sowie die, für die Aufstellung der Geräte vorgesehenen Räume
müssen den geltenden Vorschriften des jeweiligen Landes entsprechen; besonders wichtig ist die Aufstellung des
Geräts in einem ausreichend belüfteten Raum und möglichst unter einer Abzugshaube, um die vollständige
Ableitung der während der Verbrennung entstehenden Abgase zu gewährleisten. Die für die Verbrennung
benötigte Luft beträgt 2 m
MODELL
ABMESSUNGEN
NENNLEISTUNG (kW)
GASANSCHLUSS ISO 7-1
WASSERZUFUHR
WASSERABFLUSS
TECHNISCHEN DATEN ELEKTRISCHE VERBINDUNGS
MODELL
NETZ-SPANNUNG
CP-66G
CPA-66G
Es ist zu überprüfen, daß die Raumlüftung nach Außen ausreichend ist und die nötige Luftzufuhr gemäß den gültigen
Normen gewährleistet wird.
Zur Information weisen wir darauf hin, daß die in öffentlichen Gebäuden installierten Geräte folgenden Bedingungen
entsprechen müssen:
Für Deutschland:
1) Folgende einschlägige Vorschriften sind bei der Aufstellung zu beachten:
• DVGW-Arbeitsblatt G 600 TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen)
• TRF "Technische Regeln für Flüssiggas "
• DVGW-Arbeitsblatt G634 "Installation von Großküchen-Gebrauchs-einrichtungen"
• Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften
• Geltende VDE-Vorschriften
• Einschlägige Rechtsverordnungen wie Landesbauordnungen und Feuerungsverordnungen.
• Bestimmungen des Gasversorgungsunternehmens (GVU)
Für Österreich und Schweiz:
• Die Geräte müssen in geeigneter Weise unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgestellt
werden.
Die Installation, Anpassung und Reparatur der Großküchengeräte, sowie deren Rücknahme aufgrund Schadens und die
Zulieferung von Gas können nur aufgrund eines - mit einem befugten Verkaufspunkt abgeschlossenen –
Wartungsvertrags und unter Beachtung der technischen Regeln erfolgen.
Die Geräte können freistehend oder in Kombination mit anderen Geräten unseres Programms aufgestellt werden.
Zwischen brennbaren Stellwänden und dem Gerät muß ein Mindestabstand von 10 cm eingehalten werden. Bei
DE
DE
IT
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
AUFSTELLUNG DES GERÄTS
3
/h pro kW der installierten Leistung.
TECHNISCHEN DATEN GASANSCHLUSS
CPT-64G
40x60x29h 80x90x90h 60x60x90h 60x60x90
6
R 1/2GM
/
/
MAX. AUFNAHME
230V~50/60 Hz
230V~50/60 Hz
BELÜFTUNGSKONTROLLE
AT
CH
AT
CH
CH
CPT-66G
CP-66G
9
13,95
R 1/2GM
R 1/2GM
/
R 1/2GM
/
R 1GF
GESAMT-
NENNLEISTUNG
A
kW
0,1
0,02
0,16
0,035
21
CPA-66G
13,95
R 1/2GM
R 1/2GM
R 1GF
NETZ-KABEL
mm²
3x 1
3x 1