Keine Disassemblierung oder Entschlüsselung
Sie dürfen die Software nicht disassemblieren oder dekompilieren, es
sei denn, Sie haben dazu vorher von HP eine schriftliche Genehmigung
erhalten. In einigen Gesetzgebungen ist die Zustimmung von HP für
eine begrenzte Disassemblierung oder Dekompilierung u.U. nicht
erforderlich. Auf Anfrage müssen Sie HP in vertretbarem Umfang
detaillierte Informationen über das Disassemblieren oder Dekompilieren
vorlegen. Sie dürfen die Software nicht entschlüsseln, sofern die
Entschlüsselung kein notwendiger Teil für die Funktion der Software ist.
Übertragung
Ihre Lizenz erlischt automatisch beim Übertragen der Software. Bei
der Übertragung müssen Sie die Software einschließlich aller Kopien
und der zugehörigen Dokumentation an den Empfänger übergeben.
Der Empfänger muss sich als Bedingung für die Übertragung mit
diesen Lizenzbestimmungen einverstanden erklären.
Kündigung
HP kann Ihre Lizenz kündigen, wenn HP Kenntnis von der
Nichteinhaltung dieser Lizenzbestimmungen erhält. Bei der
Kündigung müssen Sie die Software mit allen Kopien, Anpassungen
und zusammengefassten Softwarekomponenten jeder Art umgehend
vernichten.
Exportanforderungen
Sie dürfen die Software oder eine Kopie bzw. Anpassung nicht
exportieren oder reexportieren, wenn dies die geltenden Gesetze
oder Vorschriften verletzt.
Hinweis für Benutzer im Dienst der US-Regierung
(eingeschränkte Rechte)
Die Entwicklung der Software und ihrer Begleitdokumentation erfolgte
ausschließlich mit nichtöffentlichen Mitteln. Die Lieferung und
Lizenzierung erfolgt je nach Sachlage als „kommerzielle
Computersoftware" gemäß DFARS 252.227-7013 (Oktober 1988),
DFARS 252.211-7015 (Mai 1991) oder DFARS 252.227-7014 (Juni
1995), als „kommerzielle Ware" gemäß FAR 2.101 (a) oder als
„Computersoftware mit Nutzungsbeschränkung" gemäß FAR 52.227-
19 (Juni 1987) (oder einer anderen Bestimmung oder Vertragsklausel
einer gleichwertigen Stelle). Sie besitzen nur die Rechte, die durch
die zutreffenden FAR- oder DFARS-Klauseln oder die HP
Standardsoftwarevereinbarung für die Software und die mitgelieferten
Dokumentationen für das entsprechende Produkt gewährt werden.
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Produkteinrichtung
DEWW