INSTALLATIONSANLEITUNG
Gebäudeschutz
Alle an den Kamin angrenzenden Oberflächen
des Gebäudes sind gegen Erhitzung zu
schützen. Die anzuwendende Isolierart hängt
vom Typ der vorhandenen Oberflächen ab und
von der Art und Weise, wie sie hergestellt sind.
Warmluftausgänge / Gitter
Die Warmluftausgänge sind in einem
Mindestabstand von 50 cm von der Decke und
von 30 cm von den Möbeln anzubringen.
Die Gitter oder Luftaustritte am höchsten
Punkt der Verkleidung positionieren, um eine
Wärmestauung im Innern der Verkleidung zu
verhindern. Die Gitter oder die Luftaustritte
so positionieren, dass sie zur Reinigung leicht
zugänglich sind.
Wärmeisolierung
Die Isolierschichten dürfen keine
Verbindungsstellen aufweisen und müssen
überlagert werden. Die Stärke des
Isoliermaterials muss mindestens 3 cm
betragen.
Zierbalken
Vor der Verkleidung des Feuerraums
können gegebenenfalls Zierbalken aus Holz
angebracht werden, aber nur, wenn sie sich
außerhalb des Abstrahlbereichs, in einer
Entfernung von mindestens 1 cm von der
Verkleidung befinden. Der Hohlraum, zwischen
den Zierelementen und der Verkleidung
muss so beschaffen sein, dass er keine
Wärmestauung bewirkt.
Die Zierbalken aus Holz dürfen keine
integrierenden Teile des Gebäudes sein.
Fußboden vor dem Kamin
Mit brennbarem Material hergestellte Fußböden
sind durch eine nicht brennbare Verkleidung
von ausreichender Stärke zu schützen oder
durch einen nicht brennbaren Fußboden
zu ersetzen. Der Fußbodenschutz muss
entsprechen:
vorn:
- der Höhe der Feuerfläche vom Fußboden plus
30 cm und in jedem Fall mindestens 50 cm
seitlich:
- der Höhe der Feuerfläche vom Fußboden plus
20 cm und in jedem Fall mindestens 30 cm.
48
Im Abstrahlbereich des Kamins
Die Strukturelemente aus brennbaren
Materialien, oder die brennbare Bauteile
aufweisen, und die Möbel müssen sich in
einem Mindestabstand von 80 cm von der
Öffnung der Feuerstelle befinden, und zwar in
allen drei Richtungen: vorn, oben und seitlich.
Falls die besagten Elemente oder Möbel durch
einen ventilierten Strahlungsschutz abgeschirmt
sind, reicht ein Abstand von 40 cm aus.
Außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Strukturelemente aus brennbaren
Materialen, oder die brennbare Bauteile
aufweisen, und die Möbel müssen sich in
einem Mindestabstand von 5 cm von der
Verkleidung des Feuerraums befinden.
In diesem Hohlraum muss die Raumluft
frei umlaufen können. Es darf keine
Wärmestauung geschaffen werden.
Elektrische Leitungen
In den Wänden und Decken, die sich im
Einbaubereich des Kamins befinden, dürfen
keine elektrischen Leitungen vorhanden sein.