☞ Diese Anweisungen gelten auch für die Batterien
und das Batterieladegerät.
4.2 KONTROLLE BEI DER LIEFERUNG
☞ Bei der Lieferung der Ware (Maschine, Batterien,
Batterieladegerät) durch den Spediteur ist zu kon-
trollieren, dass die Verpackung und deren Inhalt
keine Beschädigungen aufweisen. Falls der Verpa-
ckungsinhalt beschädigt sein sollte, ist der Spediteur
diesbezüglich zu unterrichten und es ist schriftliche
eine Schadensersatzforderung niederzulegen, bevor
die Ware angenommen wird (auf dem Lieferschein
"unter Vorbehalt" ankreuzen).
4.3 AUSPACKEN
• Es ist Schutzkleidung anzuziehen und es sind
geeignete Werkzeuge zu verwenden, um die Unfall-
gefahr auf ein Minimum zu reduzieren.
Beim Auspacken der Maschine ist folgendermaßen
vorzugehen:
In Karton verpackte Maschine:
- Die Kunststoffumreifungen mit einer Schere oder
Schlagzange durchtrennen.
- Den Karton hochziehen und entfernen.
- Die Beutel aus dem Innenraum nehmen und
deren Inhalt überprüfen (Gebrauchs- und War-
tungshandbuch, Steckverbinder für Anschluss an das
Batterieladegerät).
- Die Metallbügel oder Kunststoffumreifungsbänder
entfernen, die die Maschine an der Palette befesti-
gen.
- Die Bürsten und Squeegees aus der Verpackung
nehmen.
- Die Maschine nach hinten von der Palette schieben,
wozu eine gut an der Palette und am Boden befe-
stigte geneigte Ebene zu verwenden ist.
Unter Anwendung der gleichen Vorsichts-
maßnahmen wird das als Optional gelieferte Batte-
rieladegerät (an den speziellen Griffen von oben
aus der Verpackung herausziehen) und die Optional-
Batterie aus der jeweiligen Verpackung genommen.
Nachdem das gesamte Verpackungsmaterial entfernt
wurde, können die Zubehörteile und Batterien
gemäß den im spezifischen Abschnitt enthaltenen
Anleitungen montiert werden.
Es wird empfohlen, alle Verpackungselemente aufzu-
bewahren, da sie zum Schützen der Maschine und
des Zubehörs bei einem weiteren Transport an einen
anderen Ort oder zu einem autorisierten Kunden-
dienstcenter verwendet werden können. Andernfalls
sind beim Entsorgen des Verpackungsmaterials die
anwendbaren Gesetze zu befolgen.
4.4 HEBEN UND TRANSPORT: MASCHINE, BATTE-
RIE UND BATTERIELADEGERÄT
• Die Maschine nicht mit einem Hubwagen heben,
da der Rahmen nicht mit Hubpunkten ausgerüstet
ist, an die die Gabeln angelegt werden könnten, und
folglich kein direktes Heben möglich ist.
Vor der Vorbereitung der Verpackung und des Tran-
sports ist es erforderlich:
- Den Flüssigkeitssammelbehälter und den Reini-
gungslösungsbehälter entleeren.
- Die Squeegees und die Bürsten oder Haltescheiben
abbauen.
- Die Batterien trennen und entfernen.
Die Maschine mittels einer geneigten Ebene auf die
Originalpalette (oder eine andere, dem Maschinen-
gewicht und den Maschinenabmessungen entspre-
chenden Unterlage) schieben.
Die Maschine und den Squeegee mit Metallbügeln
oder anderen dem Gewicht der Elemente entspre-
chenden Vorrichtungen fest an der Palette verankern.
Die Palette mit der Maschine heben und auf das Tran-
sportmittel laden.
Die Maschine und die Palette mit Seilen sicher im
Transportmittel befestigen.
Wenn man über private Transportmittel mit Lade-
rampen verfügt, kann man die Maschine auch direkt
ohne Palette auf die Ladefläche des Transportmittels
schieben. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die
Maschine und alle Komponenten während des Tran-
sports vor Stößen, Feuchtigkeit, Erschütterungen
und plötzliche Bewegungen geschützt sind.
Die Batteriekästen sind mit Bohrungen versehen, an
denen die für das Handling erforderlichen Werkzeuge
angebracht werden können.
☞ Zum Heben oder Einsetzen der Batterie (in
das entsprechende Fach der Maschine) sind
ausschließlich Fachpersonal und für den jeweiligen
Eingriff geeignete Mittel einzusetzen (Seile, Tran-
sportösen, usw.), die für das Gewicht der zu heben-
den Teile geeignet sind. Beim Transport sind die
gleichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und die
gleichen Anleitungen zu befolgen, die für den Tran-
sport der Maschine beschrieben wurden. Zusätzlich
sind die Anleitungen im spezifischen Handbuch des
Herstellers zu beachten.
Das Batterieladegerät kann sowohl vertikal als hori-
zontal auf den Unterlagen transportiert werden, mit
denen es ausgestattet ist. Dabei sind die gleichen
Anleitungen zu befolgen, die für den Transport der
Maschine beschrieben wurden. Zusätzlich sind die
Anleitungen im spezifischen Handbuch des Herstel-
lers zu beachten.
5. TECHNISCHE INFORMATIONEN
5.1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG
5.1.1 MASCHINE
Die wichtigsten technischen Eigenschaften der Ma-
schine können folgendermaßen zusammengefasst
werden:
- Die spezielle Form des Squeegees, der Luftfluss
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