2.1 Maschinenrichtlinie
Gemäß der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) unterliegt der Installateur, der eine Tür oder ein Tor
motorisiert, den gleichen Verpflichtungen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes
zu tun:
- Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der MR genannten Dokumente enthalten
muss;
Die technische Akte ist aufzubewahren und den nationalen Behörden mindestens zehn Jahre
lang zur Verfügung zu halten. Diese Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum der motorisierten
Tür oder des motorisierten Tors;
- Erstellung der EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II-A der Maschinenrichtlinie und
Aushändigung an den Kunden;
- Anbringung der EG-Kennzeichnung an der motorisierten Tür oder am Tor gemäß Punkt 1.7.3.
der Anlage I der MR.
3. Technische Angaben
Tab. 3.0
Stromversorgung
Maximale Leistungs-
aufnahme
Leistungsaufnahme
Maximalschub
Maximalhub
Öffnungszeit
Einschaltdauer
Haltbarkeit
Betriebstemperatur
Schutzgrad
Abmessungen (mm)
Gewicht (kg)
Graf. 3.0
Gebrauchsgrenzen
(Gewicht und Breite
des Flügels)
ACHTUNG: Als Einbruchsicherung empfiehlt es sich bei über 2,3 m langen Flügeln ein Elektro-
schloss anzubringen.
PWR25H
5 A
55 W Nennwert / 120 W Höchstwert
2000 N
350 mm
10÷60 s/90°
80 Zyklen/Tag
30 aufeinanderfolgende Zyklen bei 20°C
Zwischen 60.000 und 100.000 Zyklen je nach
den Bedingungen aus Tabelle 3.1 (siehe
Grafiken über die Haltbarkeit des Produkts)
-20°C / +55°C (-35°C
IP44
820 x 100 x 107 h
7,8
PWR25H
800
700
600
500
400
300
200
100
0
0
1
2
24 V
65 W Nennwert / 132 W Höchstwert
50 aufeinanderfolgende Zyklen bei 20°C
Zwischen 120.000 und 300.000 Zyklen je
nach den Bedingungen aus Tabelle 3.1 (siehe
Grafiken über die Haltbarkeit des Produkts)
+
55°C
bei aktivem NIO)
800
700
600
500
400
300
200
100
3
4
5
(m)
66
PWR35H
5,5 A
3000 N
450 mm
14÷80 s/90°
150 Zyklen/Tag
IP44
970 x 100 x 107 h
9
PWR35H
0
0
1
2
3
(m)
4
5