Für den Benutzer und den Fachmann
Inanspruchnahme der Garantie
Garantieansprüche sind vor Ablauf der Garantiezeit, innerhalb von zwei Wochen nachdem der Mangel
erkannt wurde, unter Angabe des vom Kunden festgestellten Fehlers des Gerätes und des Zeitpunktes seiner
Feststellung beim AEG Haustechnik-Kundendienst anzumelden. Als Garantienachweis ist die vom Verkäufer
des Gerätes ausgefüllte Garantieurkunde, die Rechnung oder ein sonstiger datierter Kaufnachweis beizufügen.
Fehlt die vorgenannte Angabe oder Unterlage, besteht kein Garantieanspruch.
Garantie für in Deutschland erworbenen, jedoch außerhalb Deutschlands eingesetzten Geräte
Der AEG Haustechnik-Kundendienst ist nicht verpflichtet, Garantieleistungen außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland zu erbringen. Bei Störungen eines im Ausland eingesetzten Gerätes, ist dieses gegebenenfalls
auf Gefahr und Kosten des Kunden an den Kundendienst in Deutschland zu senden. Die Rücksendung durch
den AEG Haustechnik-Kundendienst erfolgt ebenfalls auf Gefahr und Kosten des Kunden. Etwaige gesetzliche
Ansprüche des Kunden gegen den AEG Haustechnik-Kundendienst oder Dritte bleiben auch in diesem Fall
unberührt.
Außerhalb Deutschlands erworbene Geräte
Für außerhalb Deutschlands erworbene Geräte gilt diese Garantie nicht. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen
Vorschriften und gegebenenfalls die Lieferbedingungen der Ländergesellschaft bzw. des Importeurs.
3.1
Umwelt und Recycling
Damit Ihr Gerät unbeschädigt bei Ihnen ankommt, haben wir es sorgfältig verpackt. Bitte helfen Sie, die
Umwelt zu schützen, und entsorgen Sie das Verpackungsmaterial des Gerätes sachgerecht.
3.1.1
Entsorgung von Transport- und Verkaufsverpackungsmaterial
AEG Haustechnik beteiligt sich gemeinsam mit dem Großhandel und dem Fachhandwerk/Fachhandel in
Deutschland an einem wirksamen Rücknahme- und Entsorgungskonzept für die umweltschonende Aufar-
beitung der Verpackungen. Überlassen Sie die Transportverpackung dem Fachhandwerk bzw. Fachhandel.
Verkaufsverpackungen (Grüner Punkt) entsorgen Sie über DSD (Duales System Deutschland). Alle ver-
wendeten Verpackungsmaterialien sind umweltverträglich und wiederverwertbar.
Kunststoffteile sind, soweit vorhanden, folgendermaßen gekennzeichnet:
●
– PE
– EPS
– POM
– PP
Kartonteile sind aus Altpapier hergestellt.
●
3.1.2
Entsorgung von Altgeräten in Deutschland
Geräte mit dieser Kennzeichnung gehören nicht in die Restmülltonne und sind getrennt zu sam-
meln und zu entsorgen.
Die Hersteller sorgen im Rahmen der Produktverantwortung für eine umweltgerechte Behandlung und
Verwertung der Altgeräte.
Im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und zum Schutz unserer Umwelt ist
eine kostenlose Rückgabe bei Ihrer kommunalen Sammelstelle möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie über Ihre Kommune oder Ihren Fachhandwerker/Fachhändler.
Die Geräte oder Geräteteile dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall über den Hausmüll bzw. die
Restmülltonne beseitigt werden. Über das Rücknahmesystem werden hohe Recyclingquoten der Materi-
alien erreicht, um Deponien und die Umwelt zu entlasten. Damit leisten wir gemeinsam einen wichtigen
Beitrag zum Umweltschutz.
Bereits bei der Entwicklung neuer Geräte achten wir auf eine hohe Recyclingfähigkeit der Materialien.
Die Voraussetzung für eine Material-Wiederverwertung sind die Recycling-Symbole und die von uns
vorgenommene Kennzeichnung nach DIN EN ISO 11469 und DIN EN ISO 1043, damit die verschiedenen
Kunststoffe getrennt gesammelt werden können.
3.1.3
Entsorgung außerhalb Deutschlands
Die Entsorgung von Altgeräten hat fach- und sachgerecht nach den örtlich geltenden Vorschriften und
Gesetzen zu erfolgen.
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für Polyethylen, z. B. Verpackungsfolien
für expandiertes Polystyrol, z. B. Styropor-Polsterteile (grundsätzlich FCKW-frei)
für Polyoxymethylen, z. B. Kunststoffklammern
für Polypropylen, z. B. Spannbänder