Pioneer AVIC-EV01 Manual De Instrucciones página 89

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  • MEXICANO, página 61
Einleitung
und Verträge geschützt. Alle Rechte bleiben
vorbehalten. Die Software wird lizenziert und nicht
verkauft. IVONA und ihre Lizenzgeber behalten alle
Rechte, Titelansprüche und Interessen auf die und
an der Software (einschließlich Aktualisierungen)
zusammen mit allen darin verkörperten geistigen
Eigentumsrechten bei. Nichts in diesem Vertrag
wird als ein durch Implikation, Estoppel oder
sonstiges Erteilen jeglicher Eigentumsinteressen
an der Software an Sie oder jegliche Dritte
ausgelegt und Sie erheben mit Ausnahme der
begrenzten Lizenz, die Ihnen unter diesem Vertrag
ausdrücklich erteilt wird, für Sie selbst oder
jegliche Dritte keinerlei Anspruch auf jegliche
Rechte, Titel, Interessen oder Lizenzen an bzw.
für jegliche geistige Eigentumsrechte. Unter
diesem Vertrag wird keine Lizenz, kein Recht
oder Interesse an den Logos, Markenzeichen,
Dienstleistungszeichen oder Handelsnamen von
IVONA oder ihrer Schwestern erteilt.
8. Feedback. Sie können IVONA oder ihren
designierten Agenten von Zeit zu Zeit Feedback
in Form von Vorschlägen oder Kommentaren in
Bezug auf die Software bereitstellen ("Feedback").
Beide Parteien vereinbaren, dass jedes Feedback
vollkommen freiwillig bereitgestellt wird. Von
Ihnen bereitgestelltes Feedback verpflichtet
IVONA oder ihre designierten Agenten in
Abwesenheit einer unterzeichneten schriftlichen
Vereinbarung mit IVONA selbst dann in keiner
Weise zur Vertraulichkeit, wenn es von Ihnen
als vertraulich gekennzeichnet wurde. Sie
stimmen zu, dass Sie kein Feedback geben
werden, das Lizenzbedingungen unterliegt,
die anstreben, das Lizenzieren oder sonstige
Teilen jeglicher IVONA-Produkte, -Technologien,
-Dienstleistungen oder -Dokumentation, welche
solches Feedback einbeziehen oder von ihm
abgeleitet sind, oder jegliches geistige Eigentum
von IVONA mit jeglichen Dritten erforderlich zu
machen. Des Weiteren steht es IVONA frei, ihr
bereitgestelltes Feedback nach eigenem Ermessen
und vollkommen ohne Verpflichtung oder
Beschränkung aufgrund geistiger Eigentumsrechte
oder aus sonstigen Gründen jeglicher Art zu
nutzen, offenzulegen, zu reproduzieren, zu
lizenzieren oder in sonstiger Weise zu verteilen
und zu verwerten, sofern in einem getrennten
nachfolgenden, schriftlichen Vertrag keine andere
Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wird.
9. Designierte Agenten. Alle Ihre Anfragen zur
Lizenzverlängerung, zu Upgrades oder jeglichen
anderen zur Software oder diesem Vertrag in Bezug
stehenden Belangen sind an den designierten
Agenten von IVONA zu richten, es sei denn,
letzterer ist nicht mehr der designierte Agent
von IVONA und/oder Sie werden von IVONA
anderweitig benachrichtigt. In diesem Fall werden
Sie jeglichen neuen Vertrag bzw. Verträge, der
bzw. die bezüglich des Gegenstands hiervon
nach ausschließlichem Ermessen von IVONA
auszuführen sind, mit IVONA oder jeglichem neu
ernannten designierten Agenten abschließen.
10. Vertragsdauer und -kündigung. Dieser Vertrag
tritt an dem Datum in Kraft, an dem Sie alle hierin
genannten Bedingungen akzeptieren. Sofern von
IVONA nicht anderweitig festgelegt, wird dieser
Vertrag bei einem durch Sie begangenen Bruch
jeglicher Bedingung dieses Vertrages automatisch
gekündigt. Alle Ihre Rechte an der Software
können von IVONA gekündigt werden, wenn die
Software Gegenstand eines jeglichen Anspruches
oder jeglicher Klage wird oder nach Meinung von
IVONA werden könnte, der bzw. die unterstellt,
dass die Software ein Urheberrecht oder Patent der
Vereinigten Staaten oder der Europäischen Union
direkt verletzt. Sie können diesen Vertrag jederzeit
kündigen, indem Sie die Software zusammen
mit allen Kopien und Teilen in jeglicher Form
vernichten und dieser Satz und die folgenden
Abschnitte dieses Vertrags fortbestehen: Abschnitt
4 (Beschränkungen), 5 (Rückentwicklung),
6 (Aktualisierungen), 7 (Geistige Eigentumsrechte),
8 (Feedback), 11 (Nutzungsbeschränkung),
12 (Zustimmung zur Datennutzung),
13 (Garantieausschluss), 14 (Haftungsausschluss),
15 (Haftungsbeschränkung), 16 (Export),
17 (Geltendes Recht), 18 (Salvatorische Klausel)
und 19 (Gesamtvertrag).
11. Nutzungsbeschränkung. Die Software
ist nicht ausgelegt oder vorgesehen für die
Nutzung oder den Weiterverkauf in gefährlichen
Umgebungen, die eine ausfallsichere Leistung
erfordern, wie zum Beispiel der Betrieb von
Kernkrafteinrichtungen, Flugzeugnavigations-
und Kommunikationssysteme,
Flugverkehrsüberwachung oder andere Geräte
und Systeme, in denen eine Funktionsstörung der
Software in einer vorhersehbaren Verletzungs-
Kapitel
02
89
De

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