Anforderungen an den Standort
Allgemeines:
Alle Standortanforderungen für die Ladestation aus dem „Installationshandbuch"
der Ladestation müssen beachtet werden!
Bei der Montage der Standsäule auf Parkplätzen oder in Tiefgaragen ist bauseits ein
geeigneter Anfahrschutz vorzusehen.
Betonfundament:
Die Berechnung, Auslegung und Herstellung des Betonfundaments liegt im Verantwor-
tungsbereich des Standortherstellers.
Für die Aufstellung ist waagrechter, ebener und tragfähiger Untergrund erforderlich.
Um eine sichere und dauerhafte Verankerung zu gewährleisten, empfehlen wir die Aus-
führung eines Betonfundaments:
65 cm (L) x 50 cm (B), Tiefe = mind. Frostgrenze jedoch > 40 cm, frostsicher gegründet.
Beton: C30/37 LP für XC4, XD1, XF4 bzw. C25/30 LP für XC4, XD1, XF2
Betonstahl: BSt 500 S; BSt 500 M
Der Untergrund muss das Ablaufen von eventuell in den Sockel gelangendem Wasser
ermöglichen.
Alle Kabel müssen genau in der Mitte des Betonfundaments aus dem Boden geführt
werden und für die weitere Montage eine Überlänge von ca. 1,5 m aufweisen.
Bei der Herstellung des Betonfundaments sind die Kabel mit geeigneten Mitteln gegen
Beschädigungen zu schützen (z.B. mit einem Schutzschlauch). Der Schutzschlauch
muss eine Überlänge von ca. 25 cm über dem Betonfundament aufweisen.
Eine Aufstellung der Standsäule auf Asphalt ist nicht zulässig!
Floor-mounted column – Installation Manual, v4.00, 90333
WARNUNG!
!
Elektrische Gefahr!
Die Standsäule V2/V3 muss immer
mit zwei Ladestationen bestückt
werden! Kabelöffnungen in der
Standsäule dürfen nicht offen blei-
ben.
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