Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien . Sie kann in
den örtlichen Recyclebehältern entsorgt
werden .
Werfen Sie das Gerät nicht in den Hausmüll!
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung .
Entsorgen Sie die Verpackung umwelt-
gerecht .
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungsma-
terialien und trennen Sie diese gege-
benenfalls gesondert . Die Verpackungs-
materialien sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit
folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe .
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung .
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Garantie der
Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab
Kaufdatum . Im Falle von Mängeln dieses Produkts
stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte zu . Diese gesetzlichen Rechte
werden durch unsere im Folgenden dargestellte
Garantie nicht eingeschränkt .
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum . Bitte
bewahren Sie den Kassenbon gut auf . Dieser wird
als Nachweis für den Kauf benötigt .
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum
dieses Produkts ein Material- oder Fabrikationsfeh-
ler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer
Wahl – für Sie kostenlos repariert, ersetzt oder der
Kaufpreis erstattet . Diese Garantieleistung setzt vo-
raus, dass innerhalb der Dreijahresfrist das defekte
Gerät und der Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt
und schriftlich kurz beschrieben wird, worin der
Mangel besteht und wann er aufgetreten ist .
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück . Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum .
Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert . Dies gilt auch für ersetzte und
reparierte Teile . Eventuell schon beim Kauf vorhan-
dene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden . Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig .
PDWE 8 B2