Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1 Der Käufer / die Käuferin hat seinen / ihren allgemeinen Wohnsitz / Firmensitz in der EU
und das Gerät ist bei einem Fachhändler mit Sitz in Deutschland gekauft worden.
2 Wir verpflichten uns, das Gerät bei für Sie kostenfreier Einsendung an uns kostenlos in
Stand zu setzen, wenn es infolge Material- oder Montagefehler innerhalb von 24 Monaten
(bei gewerblicher Nutzung sowie bei Verwendung zu selbständig beruflichen Zwecken
innerhalb von 12 Monaten) schadhaft / mangelhaft und uns innerhalb der Garantiefrist
gemeldet wurde.
Voraussetzung für unsere Garantiepflicht ist stets eine sachgemäße Behandlung des
Gerätes. Die Garantiefristen beginnen mit dem Kaufdatum.
3 Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen (z.B. Antriebsriemen, Akkus, Batterien,
Bürsten, Filter), fallen nicht unter die Garantie.
4 Der Garantieanspruch erlischt, wenn Eingriffe oder Reparaturen von Personen vorgenom-
men werden, die hierzu von uns nicht autorisiert sind. Ferner dürfen weder fremde
Ersatz- oder Zubehörteile eingebaut werden.
5 Die Garantieleistung besteht vorzugsweise in der Instandsetzung bzw. im Austausch der
defekten Teile. Reparaturen am Aufstellungsort können nur für stationär betriebene
Großgeräte verlangt werden.
Zum Nachweis der Garantieansprüche ist die Rechnung oder Kassenquittung des Händlers
mit Kaufdatum beizufügen.
6 Sofern eine Reparatur erfolglos war und der Schaden bzw. Mangel auch nach einer
Nachbesserung nicht beseitigt werden kann, wird das Gerät durch ein gleichwertiges
ersetzt. Ist weder eine Reparatur noch ein Ersatz möglich, besteht das Recht auf
Rückgabe des Gerätes und Erstattung des Kaufpreises. Im Falle eines Umtauschs oder
Erstattung des Kaufpreises kann für die Zeit des Gebrauchs ein Nutzungsentgelt geltend
gemacht werden.
7 Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen auch keine
neue Garantiefrist in Gang. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der
Garantiefrist für das ganze Gerät.
8 Die vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen zur Mangelbeseitigung bleiben von den
Garantiebestimmungen unberührt.
Garantie
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Gültig ab 1. Juni 2014
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