■ 5.3.
Austausch des Verdichters
Siehe für Informationen zum Austausch eines Verdichters AJ²
Anhang 6.
Lecksuche und regelmäßige Prüfungen
■ 5.4.
Geeignete Ausrüstung zum Entleeren oder Nachfüllen
der Kälteanlage verwenden (Absaugstation, Schutzbrille,
Handschuhe usw.).
Die Lecksuche muss gemäß den örtlich geltenden Vorschriften
und mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
Elektrische Prüfung
■ 5.5.
Regelmäßig die elektrischen Anschlüsse der angeschraubten
Komponenten überprüfen und bei Bedarf nachziehen.
Regelmäßige Überprüfung:
- der Sicherheits- und Regelungseinrichtungen.
- des Zustands der elektrischen und kältetechnischen
Anschlüsse (Nachziehen, Oxidation usw.).
- der Betriebsbedingungen.
- der Befestigung des Verdichters.
- der Befestigung des Gehäuses (keine Vibrationen).
- der Funktion der Kurbelwannenheizung.
■ 5.6.
Trockner
Alle WINTSYS® Verflüssigungssätze sind mit Filtertrocknern
mit Lötanschlüssen ausgestattet.
Auswahl des Filtertrockners:
Bei Arbeiten am Kältekreis kann der Filtertrockner durch einen
Filtertrockner mit gleicher Leistung und gleichem Lastverlust
ausgetauscht werden.Beim Montieren ist die Montageposition
zu beachten.
6 - GARANTIE
Alle Informationen zur Garantie des Verflüssigungssatzes
finden Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen- und
Lieferbedingungen.
7 - KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Hiermit erklären wir, dass die WINTSYS® Verflüssigungssätze
der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU entsprechen.
Die Wintsys®-Verflüssigungssätze werden als Unterbaugruppe
bewertet, konstruiert, gefertigt und dokumentiert, die
den Empfehlungen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
entspricht und in eine Baugruppe integriert werden kann.
Konformitätserklärungen erhalten Sie auf
www.tecumseh.com/de oder auf Anfrage.
Montageanleitung |
Übersetzung der Originalanleitung
8 - HERSTELLERERKLÄRUNG ZUM EINBAU
Alle Arbeiten an diesem Verflüssigungssatz sind ausschließlich
durch autorisiertes Fachpersonal vorzunehmen.
Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Komponente
zum Einbau in eine Anlage gemäß der europäischen
Richtlinie 2006/42/EU. Der Verflüssigungssatz darf nicht in
Betrieb genommen werden, bevor nicht festgestellt oder
bestätigt wurde, dass die Anlage, in die er eingebaut wurde,
den geltenden Gesetzen entspricht. Daher unterliegt der
Verflüssigungssatz selbst nicht der Richtlinie 2006/42/EU.
Zur kontinuierlichen Verbesserung seiner Produkte behält
sich TECUMSEH SALES AND LOGISTICS S.A.S. das Recht vor,
die in diesem Dokument enthaltenen Informationen ohne
Vorankündigung zu ändern.
Wintsys® und L'Unité Hermétique® sind Warenzeichen von
TECUMSEH EUROPE SALES & LOGISTICS S.A.S.
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