Einen neuen Bürstenkranz in das
Gehäuse einsetzen und die
Halteschrauben einschrauben.
Schleifkopf in umgekehrter Reihenfolge
montieren.
Austausch der Schutzecken
(nur GE 5 R/GSE 5 R)
Zu ersetzende Schutzecken demontieren.
Neue Schutzecken montieren.
Reparaturen
Reparaturen ausschließlich durch eine vom
Hersteller autorisierte Kundendienstwerkstatt
ausführen lassen.
HINWEIS
Die Schrauben am Gehäuse während
der Garantiezeit nicht lösen.
Bei Nichtbeachtung erlöschen die
Garantieverpflichtungen des Herstellers.
Ersatzteile und Zubehör
Weiteres Zubehör, insbesondere Einsatz-
werkzeuge, den Katalogen des Herstellers
entnehmen.
Explosionszeichnungen und Ersatzteillisten
finden Sie auf unserer Homepage:
www.flex-tools.com
14
Garantie
Bei Erwerb einer Neumaschine gewährt FLEX
2 Jahre Hersteller-Garantie, beginnend mit
dem Verkaufsdatum der Maschine an den
Endverbraucher. Die Garantie erstreckt sich
nur auf Mängel, die auf Material- und/oder
Herstellungsfehler sowie auf die Nichterfüllung
zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen
sind. Bei Geltendmachung eines Garantie-
anspruchs ist der Original-Verkaufsbeleg
mit Verkaufsdatum beizufügen.
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich
von FLEX autorisierten Werkstätten oder
Service-Stationen durchgeführt werden.
Ein Garantieanspruch besteht nur bei
bestimmungsgemäßer Verwendung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind
insbesondere betriebsbedingter Verschleiß,
unsachgemäße Anwendung, teilweise oder
komplett demontierte Maschinen sowie
Schäden durch Überlastung der Maschine,
Verwendung von nicht zugelassenen,
defekten oder falsch angewendeten
Einsatzwerkzeugen. Schäden, die durch
die Maschine am Einsatzwerkzeug bzw.
Werkstück verursacht werden,
Gewaltanwendung, Folgeschäden, die auf
unsachgemäße oder ungenügende Wartung
seitens des Kunden oder Dritter
zurückzuführen sind, Beschädigungen durch
Fremdeinwirkung oder von Fremdkörpern,
z. B. Sand oder Steine sowie Schäden durch
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
z. B. Anschluss an eine falsche Netzspannung
oder Stromart. Garantieansprüche für
Einsatzwerkzeuge bzw. Zubehörteile können
nur dann geltend gemacht werden, wenn sie
mit Maschinen verwendet werden, bei denen
eine solche Verwendung vorgesehen oder
zugelassen ist.
Haftungsausschluss
Der Hersteller und sein Vertreter haften nicht
für Schäden und entgangenen Gewinn durch
Unterbrechung des Geschäftsbetriebes,
die durch das Produkt oder die nicht mögliche
Verwendung des Produktes verursacht
wurden.
Der Hersteller und sein Vertreter haften nicht
für Schäden, die durch unsachgemäße
Verwendung oder in Verbindung mit
Produkten anderer Hersteller verursacht
wurden.
GE 5/GE 5 R/GSE 5 R