Behandlung des elektrischen oder elektronischen Geräts am Ende seiner Lebensdau-
er (anwendbar in allen Ländern der Europäischen Union und in anderen europäischen
Systemen mit getrenntem Abfallsammelsystem)
Verbraucher sind insbesondere dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte
nicht als Hausmüll zu entsorgen, sondern müssen sich an der getrennten Sammlung
dieser Abfälle durch zwei Zustellmethoden beteiligen:
1) Bei städtischen Sammelstellen (auch Öko-Stellplätze, ökologische Inseln), direkt
oder über die Sammelstellen der Stadtwerke, sofern diese verfügbar sind;
2) An den Verkaufsstellen von neuen elektrischen und elektronischen Geräten.
Hier können Sie das sehr kleine WEEE-Geräte (deren längste Seite kürzer 25 cm ist)
kostenlos abgeben, während die größeren eins-gegen-eins ausgetauscht werden
können oder das Produkt beim Kauf einer Geräts mit den gleichen Funktionen abge-
geben werden kann.
Bei missbräuchlicher Entsorgung von elektrischen oder elektronischen Geräten
können die in den geltenden Umweltschutzvorschriften vorgesehenen Sanktionen
angewandt werden (nur für Italien gültig).
Wenn Elektro- und Elektronik-Altgeräte Batterien oder Akkus enthalten, müssen
diese entfernt und in einer gesonderten Sammlung entsorgt werden.
Dieses Symbol auf dem Produkt oder der Verpackung weist
darauf hin, dass das Produkt nicht als normaler Hausmüll ange-
sehen werden darf, sondern an einer geeigneten Sammelstelle
für das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE)
abgegeben werden muss.
Indem Sie sicherstellen, dass dieses Produkt ordnungsgemäß
entsorgt wird, tragen Sie dazu bei, mögliche negative Folgen für
die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden, die
ansonsten durch unsachgemäße Entsorgung verursacht werden
könnten. Das Recycling von Materialien trägt zur Schonung natür-
licher Ressourcen bei.
Detaillierte Informationen zum Recycling dieses Produkts erhalten
Sie von der Gemeindeverwaltung, dem örtlichen Entsorgungs-
dienst oder der Verkaufsstelle, an der Sie es erworben haben.