4. Besondere Bedingungen für die Verwendung (X-Conditions)
4. Besondere Bedingungen für die Verwendung
(X-Conditions)
1) Versionen mit Ø < 3 mm oder „nicht isolierte" Versionen entsprechen nicht
Abschnitt 6.3.13, IEC/EN 60079-11. Dadurch sind diese eigensicheren Stromkreise aus
sicherheitstechnischer Sicht als mit dem Erdpotential galvanisch verbunden anzusehen
(„quasi geerdet"
DE
ren Stromkreise Potentialausgleich bestehen. Außerdem sind für den Anschluss geson-
derte Bedingungen nach IEC/EN 60079-14 zu beachten.
2) An Geräten, die aufgrund Ihrer Bauart nicht den elektrostatischen Anforderungen nach
IEC/EN 60079-0 und IEC/EN 60079-26 entsprechen, müssen elektrostatische Aufladun-
gen vermieden werden.
3) Eingesetzte Transmitter/Digitalanzeigen müssen eine eigene EG-Baumusterprüfbeschei-
nigung entsprechend IEC/EN besitzen. Es sind die Installationsbedingungen, die elektri-
schen Anschlussgrößen, die Temperaturklassen bzw. maximalen Oberflächentemperatu-
ren bei Geräten zur Verwendung in explosionsfähigen Staubatmosphären und zulässigen
Umgebungstemperaturen den entsprechenden EG-Baumusterprüfbescheinigungen zu
entnehmen und einzuhalten.
4) Ein Wärmerückfluss aus dem Prozess, welcher die zulässige Umgebungstemperatur
des Transmitters, der Digitalanzeige oder des Gehäuses überschreitet, ist nicht zuläs-
sig und durch geeignete Wärmeisolierung oder ein entsprechend langes Halsrohr zu
verhindern.
5) Falls die Wandstärke unter 1 mm liegt, dürfen die Geräte keinen Umgebungsbeanspru-
chungen ausgesetzt werden, die die Trennwand nachteilig beeinträchtigen können. Alter-
nativ kann ein Schutzrohr mit entsprechender Mindestwandstärke eingesetzt werden.
6) Bei Verwendung eines Schutzrohres/Halsrohres muss das Gesamtgerät so konstruiert
sein, dass ein Einbau in einer Art möglich ist, die zu einem genügend dichten Spalt
(IP66 oder IP67) oder einem zünddurchschlagsicheren Spalt (IEC/EN 60079-1) hin zum
weniger gefährdeten Bereich führt.
7) Nicht relevant für dieses Gerät (siehe X-Conditions in EG-Baumusterprüfbescheinigung)
8) Für die Verwendung von Gehäusen müssen diese entweder über eine entsprechende
eigene EG-Baumusterprüfbescheinigung verfügen oder den minimalen Anforderungen
entsprechen.
IP-Schutz: mindestens IP20 (mindestens IP6x für Staub), gilt für alle Gehäuse
Leichtmetallgehäuse müssen den entsprechenden Abschnitten der anwendbaren
Normen entsprechen. Zusätzlich müssen nicht metallische Gehäuse oder pulverbe-
schichtete Gehäuse den elektrostatischen Anforderungen der anwendbaren Normen
entsprechen oder einen entsprechenden Warnhinweis besitzen.
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) und es muss im gesamten Verlauf der Errichtung der eigensiche-
WIKA Zusatzinformation TR12/TC12, eigensichere Ausführungen (Ex i)