EINBAU DES STATIVS
! Das Stativ auf einer ebenen,
stabilen und festen Oberfläche
auflegen. Die Stativbeine bis zur
Solllänge ausziehen und mit den
Sperrbolzen blockieren
! Das Stativ in senkrechte Lage bringen und
seine Beine nach außen aufstellen.
! Sicherstellen, dass die Füße sich auf
einer festen Oberfläche befinden und
dass diese imstande sind, eine Last
zu tragen.
! Die Länge der Beine so einstellen,
damit der Kopf sich in der
waagerechten Ebene befindet.
! Die Beine müssen jeweils die
gleiche Länge aufweisen.
! Das Stativ ist oberhalb
einer Öffnung zu bringen,
so dass sich die
Betriebsleine ungefähr
innerhalb der Öffnung
befindet
! Das Stativ darf in Verbindung mit der Schlepp- und
Hebevorrichtung 284 angewandt werden. Die
Vorrichtung 284 ist vom Unterteil des Stativbeins
einzubauen. Den Halter der Vorrichtung 284 in
einer Sperröffnung, die sich auf der Unterwand
des Beinprofils befindet, befestigen. Die Leine
durch ein an der zentralen Ösenschraube
des Stativs befestigtes Blöckchen
durchführen. Die Bestimmungen der
Gebrauchsanweisung zu beachten, um
einen sachgerechten und sicheren
Einbau und Betrieb der Vorrichtung
284 sicherzustellen.
! Beim Betrieb der Vorrichtungen
ref.1883 und ref.284 ist eine zusätzliche
Sicherung gegen Absturz
(entsprechend der Norm EN
363) anzuwenden.
! Sicherstellen, dass die Sperrbolzen
entsprechend befestigt sind- ein
Ende des Sperrbolzens muss aus
der Oberfläche des Stativbeines
hinausragen.
! Die Stativbeine mittels einer
Kette gegen unbeabsichtigtes
Ausziehen sichern. Die Enden
der Kette müssen mit dem
Schnappverschluss
verbunden sein. Die Kette
soll fest zwischen den
Stativbeinen gespannt
sein. Nach Bedarf das
übermäßige Spiel der
Kette beseitigen.
! Beim Betrieb auf die Kette, die die Stativbeine umschnallt, zu
achten, da sie eine Ursache eines zufälligen Stolperns eines
Mitarbeiters sein könnte!
! Das Stativ ist nicht anzuwenden, solange eine Kette oder ein
Band darauf nicht aufgesetzt ist.
! Pendelbewegungen und Stoße gegen Objekte sowie
Kreuzung oder Spleißen der Leinen mit der Vorrichtung eines
anderen Mitarbeiters, der sich im gleichen Arbeitsbereich
befindet, sind zu vermeiden.
! Um das Stativ zusammenzuklappen, seine Beine nach unten
zu ziehen und sie nach innen zu klappen. Die in Verbindung
mit dem Stativ einzusetzenden Sicherungssysteme für den
Schutz gegen Absturz sowie Rettungssysteme müssen den
entsprechenden Kriterien der EN-Normen entsprechen.
- EN 795 - Ankervorrichtungen
- EN 362 - Verbindungsteile
- EN 361 - Sicherheitsgeschirre
- EN 360 - selbsthemmende Vorrichtungen
- EN 353-2 - selbstklemmende Vorrichtungen
- EN 1496 - Schlepp- und Hebevorrichtung
- EN 1497 - Rettungsgeschirr
- EN 341 - Vorrichtung für das Herunterlassen
ALLGEMEINE HINWEISE ZUR KORREKTEN VERWENDUNG DER PERSÖNLICHEN FALLSCHUTZAUSRÜSTUNG
! Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur von Personen mit entsprechenden Vorkenntnissen zum Einsatz gebracht werden.
! Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nicht von Personen verwendet werden, deren Gesundheitszustand die Sicherheit bei einem normalen Einsatz oder bei
einer Rettungsaktion in Frage stellen kann.
! Als Vorbereitung für den Notfall ist ein entsprechender Rettungsplan zu erarbeiten.
! Die Ausrüstung darf nur mit der schriftlichen Einwilligung des Herstellers verändert werden.
! Die Ausrüstung darf nur vom Hersteller oder einer von diesem hierzu ermächtigten Person repariert oder nachgebessert werden.
! Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur für den vom Hersteller vorgesehenen Zweck zum Einsatz gebracht werden.
! Die persönliche Fallschutzausrüstung ist ein individuell ausgelegtes System, das nur von einer einzigen Person verwendet werden darf.
! Vor jeder Verwendung der persönlichen Fallschutzausrüstung muss überprüft werden, ob alle Einzelteile sicher miteinander verbunden sind und korrekt zum
Einsatz gebracht werden können. Die Verbindungen und Einstellungen der verschiedenen Komponenten müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden,
damit sie sich nicht ungewollt lösen oder lockern können.
! Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nicht für Einsätze zur Verwendung kommen, bei denen sie durch andere Systemkomponenten in ihrer Funktion
behindert wird.
! Vor Verwendung der persönlichen Fallschutzausrüstung müssen deren Zustand und Betriebssicherheit sorgfältigst überprüft werden.
! Bei der Inspektion müssen alle Einzelelemente sorgfältig auf eventuelle Beschädigungen, Abnützungen, Rost-, Kratz-und Schnittstellen und andere Mängel
überprüft werden. Nachstehend die Teile, denen hierbei eine ganz besondere Aufmerksamkeit zugewandt werden muss:
- Bei Auffang-und Haltegurten: Schnallen, Einstellvorrichtungen, Verbindungsösen, Gurte, Nähte, Durchzüge.
- Bei Falldämpfern: Verbindungsschlaufen, Gurte, Nähte, Gehäuse, Karabinerhaken.
- Bei Halte-und Führungsseilen: Seil, Schlaufen, Schlaufenverstärkungen, Karabinerhaken, Einstellvorrichtungen, Gurtwesten.
- Bei Stahlseilen und Stahlführungen: Seil, Drähte, Klammern, Schlaufen, Schlaufenverstärkungen, Karabinerhaken, Einstellvorrichtungen.
- Bei Abseilgeräten mit Bremse: Seil oder Gurt, korrekter Betrieb der Seilwinde und des Bremsmechanismus, Walzen, Schrauben und Bolzen, Karabinerhaken und
Falldämpfer.
- Bei mitlaufenden Auffanggeräten: Gehäuse, korrekter Lauf der Führung, Betrieb des Bremsmechanismus, Walzen, Schrauben und Bolzen, Karabinerhaken und
Falldämpfer.
- Bei Karabinerhaken: Haken, Bolzen, Hauptsicherung und Funktion des Verschlussmechanismus.
! Nach einem einjährigen Einsatz muss die persönliche Fallschutzausrüstung mindestens einmal pro Jahr für eine eingehende Überprüfung außer Betrieb
genommen werden. Diese regelmäßige Überprüfung kann von einem entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter vorgenommen werden. Sie kann ferner auch vom
Hersteller der Vorrichtung oder von einer von diesem beauftragten Person oder Firma vorgenommen werden. Hierbei müssen alle Einzelelemente auf eventuelle
Beschädigungen, Abnützungen, Rost-, Kratz-und Schnittstellen und andere Mängel überprüft werden (siehe weiter oben). In begründeten Fällen (wenn die
Vorrichtung beispielsweise eine relativ komplizierte oder technisch anspruchsvolle Struktur aufweist, so wie dies etwa bei automatischen Blockiersystemen der Fall
ist), dürfen die regelmäßigen Überprüfungen nur vom Hersteller oder dessen Vertreter vorgenommen werden. Bei Abschluss der Überprüfung ist der Termin für die
nächste Inspektion festzulegen.
! Die regelmäßigen Überprüfungen sind von größter Bedeutung für den Zustand der Vorrichtung und die Sicherheit des hiervon abhängenden Arbeiters.
! Bei jeder regelmäßigen Überprüfung ist auch die Artikelkennzeichnung auf ihre uneingeschränkte Lesbarkeit zu überprüfen.
! Alle die Vorrichtung betreffenden Angaben (Bezeichnung, Seriennummer, Kaufdatum, Einsatzbeginn, Name des Benutzers, Angaben zu Reparaturen und
Überprüfungen, Außerbetriebnahme) müssen in der entsprechenden Gerätekennkarte vermerkt werden. Die Gerätekennkarte darf nur von dem für
Sicherheitseinrichtungen zuständigen Mitarbeiter geführt werden. Die Verwendung der Vorrichtung ohne eine korrekt ausgefüllte Gerätekennkarte ist untersagt.
! Wird die Vorrichtung außerhalb ihres Herkunftslandes verkauft, müssen ihr die entsprechende Gebrauchsanweisung, das Wartungsbuch und die Angaben zu den
regelmäßigen Untersuchungen und den vorgenommenen Reparaturen beigegeben werden, wobei alle schriftlichen Angaben in der Sprache des Landes zu
erscheinen haben, in dem die Vorrichtung zum Einsatz gebracht wird.
! Sobald Beschädigungen festgestellt werden bzw. wenn Zweifel an einer korrekten Betriebssicherheit aufkommen, muss die persönliche Fallschutzausrüstung
sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Eine einmal außer Betrieb genommene Vorrichtung darf nur nach einer sorgfältigen Überprüfung durch den Hersteller und
dessen schriftlichen Tauglichkeitsbestätigung wieder zum Einsatz kommen.
! Sobald mit der Vorrichtung ein Absturz aufgefangen wurde, muss diese ausgesondert und betriebsuntauglich gemacht werden.
! Zur Halterung des menschlichen Körpers im Verbund mit einer persönlichen Fallschutzausrüstung ist ausschließlich ein entsprechender Auffanggurt zulässig.
! Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur über die mit "A" markierten Punkte (Haken, Schnallen) befestigt werden.
! Der zur Befestigung des Fallschutzsystems herangezogene feste Anschlagpunkt muss so gewählt werden, dass seine Lage und die gebotene Stabilität
ausreichen, um die Möglichkeit eines Unfalls einzuschränken bzw. die Strecke des freien Falls begrenzen. Das Verbindungselement muss oberhalb des
Arbeitsbereichs liegen. Gestaltung und Bauweise des Anschlagpunkts müssen eine stabile Verbindung gewährleisten und verhindern, dass sich das
Fallschutzsystem ungewollt lösen kann. Der zur Verankerung des Fallschutzsystems herangezogene Anschlagpunkt muss eine Festigkeit von mindestens 10 kN
sicherstellen. Empfohlen wird die Verwendung von Anschlagpunkten nach EN 795.
! Unterhalb des Arbeitsbereichs muss zur Vermeidung eines Aufschlagens auf dem Boden oder anderen vorspringenden Gegenständen der entsprechende
Mindestfreiraum eingehalten werden. Nähere Angaben zu den jeweils geforderten Mindestabständen sind den Gebrauchsanweisungen zu den verschiedenen
Komponenten des Fallschutzsystems zu entnehmen.
! Bei Verwendung der Vorrichtung muss allen gefährlichen Umständen, die deren Funktionstüchtigkeit oder die Sicherheit des Benutzers in Frage stellen können,
größte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies gilt vor allem für die folgenden Aspekte:
- Auftreten von Knoten und Bewegungen der Seile über scharfe Kanten hinweg.
- Diverse Beschädigungen wie etwa Schnitte oder Kratz-und Roststellen.
- Ungünstige Witterungsverhältnisse.
- Pendelstürze.
- Extreme Temperaturverhältnisse.
- Negative Auswirkungen von Chemikalien.
- Elektrische Leitfähigkeit.
! Zur Vermeidung von Feuchtigkeit und mechanischen, chemischen oder temperaturbedingten Beschädigungen muss die Vorrichtung stets verpackt transportiert
werden (z.B. in Stoff-oder Plastiksäcken, Kunststoff- oder Stahlbehältern).
! Die Vorrichtung muss so gereinigt werden, dass das Material hierdurch nicht angegriffen wird. Textilien (Gurte, Seile) müssen mit einem Feinwaschmittel von Hand
oder in der Waschmaschine gewaschen und sorgfältig ausgespült werden. Plastikteile können einfach nur mit Wasser gereinigt werden. Die nach der Reinigung
oder bedingt durch ihre Verwendung noch feuchte Vorrichtung muss unter neutralen Bedingungen fern von Heizquellen getrocknet werden. Metallteile und
entsprechende Mechanismen (Federn, Scharniere, Klinken usw.) können für eine Verbesserung ihrer Funktionsfähigkeit ab und zu leicht geschmiert werden.
! Die Vorrichtung muss in einer entsprechenden Verpackung trocken, gut belüftet und geschützt vor einer direkten Sonneneinstrahlung gelagert werden. Zu
vermeiden sind ferner UV-Strahlen, Staub, Gegenstände mit scharfen Kanten, extreme Temperaturen und korrosive Substanzen.