>> DE
Garantie:
Dorel Netherlands garantiert, dass dieses Produkt die
Sicherheitsanforderungen der aktuellen europäischen
Normen EN 1888 / 2003 erfüllt und zum Zeitpunkt des
Kaufs keinerlei Zusammensetzungs- und Herstellungsfehler
aufweist. Werden nach dem Kauf während der
Garantiefrist Material- und/oder Herstellungsfehler an
diesem Produkt festgestellt (bei normalem Gebrauch
gemäß der Beschreibung in der Gebrauchsanweisung),
wird Dorel Netherlands die Verantwortung hierfür
übernehmen und den Defekt durch Reparatur oder
Austausch beheben. Für den Metallrahmen gilt eine
Garantiefrist von 24 Monaten, für Textilteile und andere
verschleißende Teile wie Reifen, Radlager usw. eine
Garantiefrist von 12 Monaten. Normaler Verschleiß,
der beim täglichen Gebrauch eines Produkts erwartet
werden kann, ist von der Garantie selbstverständlich
ausgenommen.
Die Garantie entfällt in folgenden Fällen:
• Das Produkt nicht von einem von Dorel Netherlands
erkannten Lieferanten zur Reparatur angeboten wird.
• Das Produkt wird nicht mit dem Original-Kaufbeleg zum
Hersteller zurückgeschickt.
• Die Defekte sind durch eine verkehrte oder unsorgfältige
Handhabung oder Wartung entstanden, die nicht mit den
Vorgaben in der Bedienungsanleitung übereinstimmt.
• Reparaturen wurden durch Dritte ausgeführt.
• Verfärbung, Stoffschäden oder Kreise auf dem Stoff
infolge von Waschen, Regenwasser oder übermäßiger
Einwirkung von Sonnenlicht (UV).
• Der Defekt wurde durch Verwahrlosung oder
Stoßschäden am Stoff und Gestell verursacht.
• Der Defekt wurde durch einen Unfall oder einen
Transport in einem Flugzeug verursacht.
• Der Defekt wurde durch übermäßige Belastung
verursacht (Überschreitung des Höchstgewichts durch
Gewicht des Kinds und oder Einkäufe).
• Der Defekt ist durch die Verwendung eines Rollbretts
oder Sitzes für ein zweites Kind entstanden.
• Bei normalem Verschleiß an den Rädern, Reifen und/oder
dem Bezug (z.B. leere Reifen und/oder kaputte
Druckknöpfe).
• Mit dem Produkt hat sich ein „Zusammenstoß" ereignet,
z.B. gegen einen Bürgersteigsrand oder eine schwere
Eingangstür zu einem Geschäft. Dies kann zu einer
Verformung oder Krümmung von Rädern und/oder
Achsen führen.
• Die Garantie gilt nicht für Schäden infolge von
Reifenspuren auf Oberflächen, z.B. Kunststoff-
Laminatböden.
• Die Garantie gilt nicht, wenn die obigen Garantie-
bedingungen auf andere Weise nicht erfüllt werden.
Garantiebeginn:
• Die Garantiezeit beginnt zum Zeitpunkt des Kaufs.
Garantiezeitraum:
• Die Garantiefrist für den Rahmen gilt während eines
Zeitraums von 24 aufeinander folgenden Monaten.
Für Textil- und andere verschleißende Teile gilt eine
Garantiefrist von 12 aufeinander folgenden Monaten.
Die Garantie kann ausschließlich vom Erstbesitzer in
Anspruch genommen werden und ist nicht übertragbar.
Vorgehensweise im Garantiefall:
• Im Falle eines Defekts sollten Sie sich an Ihren Fach-
händler wenden. Kann der Händler das Problem nicht
lösen, dann schickt er das Produkt mit einer Beschreibung
der Beanstandung und dem Original-Kaufbeleg mit
Kaufdatum zum Hersteller. Die Garantie gilt NICHT für
Produkte, die direkt an den Hersteller zurückgeschickt
werden.
18
Hinweis für den Bezug und andere verschleißende Teile:
• Der Bezug muss regelmäßig gepflegt werden (beachten
Sie die Pflegehinweise in der Gebrauchsanweisung).
Es ist normal, dass der Bezug nach einiger Zeit gewisse
Verschleißerscheinungen oder Verfärbungen durch
Sonneneinstrahlung aufweist (auch bei normalem
Gebrauch). Die Garantiezeit auf den Bezug und andere
verschleißende Teile, z.B. Reifen, ist daher auf maximal 12
Monate nach dem Kaufdatum begrenzt.
Diese Garantiebestimmung entspricht der europäischen
Richtlinie 99/44/EG vom 25. Mai 1999.
DE <<
Symbolerklärung
Abbildung siehe Seite 50
a. Verdeck mit Tragegriff
b. Innenbezug
c.
Bedienungsknopf zur Befestigung an einem
Sportwagen
d. Bedienungsknopf Verdeck
e. Verdeck
f.
Handgriff
g. D-Ringe
h. Adapteröffnung
i.
Matratze
j.
Moskitonetz
19