9 NFORMATIONEN FÜR
DEN ABRISS UND DIE
ENTSORGUNG
Der Abriss und die Entsorgung des Holzofens geht ganz
und gar zu Lasten des Eigentümers.
Mit dem Abriss und der Entsorgung können auch Firmen
beauftragt werden, die für die Sammlung und Entsorgung
der betroffenen Materialien zugelassen sind.
Immer die einschlägigen Normen des jeweiligen Lands
für die Entsorgung und eventuelle Entsorgungsmeldung
einhalten.
Das Zerlegen des Holzofens für seine Entsorgung darf
ausschließlich bei stillstehendem Gerät erfolgen.
entsorgen.
Die Verwahrlosung des Geräts an zugänglichen Stellen
stellt eine große Gefahr für Personen und Tiere dar.
Die Verantwortung für eventuelle Schäden an Personen
und Tieren trägt immer der Eigentümer.
Beim Abriss müssen das CE-Markenzeichen, dieses
Handbuch und alle Unterlagen zu diesem Gerät
vernichtet werden.
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