VERLUSTE, DIE AUS DEM VERKAUF, DER INSTALLATION, WARTUNG, GEBRAUCH,
LEISTUNG, DEM AUSFALL ODER DER BETRIEBSUNTERBRECHUNG DES
PRODUKTES ODER IN VERBINDUNG DAMIT RESULTIEREN, AUS, UND
BESCHRÄNKT DIE HAFTUNG NACH EIGENEM ERMESSEN AUF ERSATZ, REPA-
RATUR ODER RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES. DIESE HAFTUNGS-
BESCHRÄNKUNG GILT SELBST DANN, WENN PREXISO ODER DIE AUTORI-
SIERTEN VERTRIEBSPARTNER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES EINTRITTS
DIESER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. EINIGE RECHTSSYSTEME LASSEN
KEINE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR DIREKTE ODER MITTELBARE SCHÄ-
DEN ZU, SODASS DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE
UNGÜLTIG IST. ERLAUBT DAS ANWENDBARE RECHT KEINEN VOLLSTÄNDIGEN
AUSSCHLUSS ODER KEINE VOLLSTÄNDIGE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
HINSICHTLICH DER OBEN AUSGEFÜHRTEN SCHADENERSATZANSPRÜCHE,
WIRD DIE HAFTUNG SO WEIT WIE IM GESETZLICHEN RAHMEN ZULÄSSIG
BESCHRÄNKT.
EINSCHRÄNKUNG
Falls ein Gericht den vollständigen Ausschluss oder die Beschränkung der stillschwei-
genden Garantien oder der Haftung für mittelbare oder Folgeschäden für bestimmte an
Verbraucher gelieferte Produkte, oder die Beschränkung der Haftung für Körperschäden,
nicht zulässt, so sind diese stillschweigenden Garantien und diese Haftungen auf die
Dauer der Garantieerklärung beschränkt.
Internationale Herstellergarantie
T.O.2 | 63