GELTENDES RECHT
UND GERICHTS-
STAND
Internationale Herstellergarantie
Diese Internationale Herstellergarantie unterliegt Schweizer Recht unter Ausschluß des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Waren-
kauf vom 11. April 1980. Die ordentlichen Gerichte am eingetragenen Geschäftssitz von
PREXISO in Balgach, Schweiz, sind zuständig. PREXISO hat nach alleinigem Ermessen
auch das Recht, die ordentlichen Gerichte am Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Kunden
anzurufen.
Mit dieser Herstellergarantie gewährt PREXISO dem Kunden spezifische Rechte. Gesetz-
liche Verbraucherrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
T.O.2 | 64