ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
Das vorliegende Installationshandbuch wendet ist ausschliesslich an Fachpersonal.
Montage, elektrische Anschlüsse und Regelungen sind auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften nache den Regeln der Technik
auszüfuhren.
Vor Einbaubeginn sind die Anweisungen sorgfältig durchzulesen. Falcher Einbau kann Gefahr mit sich bringen
Das Verpackungsmaterial (Kunststoff, Polystyrol usw.) ist vorschriftsmäßig zu entsorgen. Es ist von Kindern fernzuhalten, da es eine
Gefahr für si bedeutet.
Vor Beginn der Montage ist der einwandfreie Zustand des Produkts zu überprüfen.
In explosionsgefährdeten Bereichen darf das Produkt nicht eingebaut werden: Entzündbare Gase oder Rauch stellen eine ernsthafte
Sicherheitsgefährdung dar.
Um die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu schaffen und Quetsch- Scher- Einzieh- und sonstige Gefahrbereiche zu vermeiden
bzw. abzutrennen, sind vor Montagebeginn die notwendigen baulichen Veränderungen vorzunehmen. Es ist sicherzustellen, daß die
tregende Struktur die erforderlichen Voraussetzungen an Festigkeit und Stäbilität erfüllt.
Der Hesteller des Antriebs haftet nicht, wenn die Torrahmen oder -pfosten, die für den Antrieb vorgesehen sind, nicht ordnungsgemäß und
fachgerecht erstellen sind; er haftet ebenfalls nicht für Verformungen im Betrieb.
Die Sicherheitseinrichtungen (Photozellen, Lichtschranken, Nothalteinrichtungen usw.) sind nach den Regeln der Technik so zu installieren,
daß die geltenden Vorschriften und Richtlinien eingehalten sowie Einbauort, Betriebsweise des Antriebssystems und die Kräfte, die das
Tor beim Antrieb aufweist, berücksichtigt werden.
Die Sicherheitseinrichtungen dienen dem Schutz vor Quetsch-, Scher-, Einzieh- und sonstigen Gefahrbereichen des Tors nach Montage
des Antriebs.
Zur Erkennung der Gefahrenbereichen sind die vorgeschiebenen Hinweisschilder anzubringen.
Bei jeder Anlage sind die technischen Daten des Torantriebs gut sichtbar anzubringen.
Vor dem Netzanschluß ist sicherzustellen, daß die Daten auf dem Typenschild mit denen des Stromversorgungsnetzes übereinstimmen.
Netzsetig ist ein Allpoll-Schalter bzw. -Trennschalter mit Abstand der Kontakte in geöffneter Stellung > oder = 3 mm vorzusehen.
Es ist sicherzustellen, daß der Elektroanlage die erforderlichen FI-Schalter und Überstromschutzschalter vorgeschaltet sind.
Der Hersteller des Antriebs lehnt jede Verantwortung ab, wenn beim Einbau Teile montiert werden, die weder den Sicherheitsanforderungen
noch einem ordungsgemäßen Betrieb entsprechen.
Bei Reparatur und Austausch sind ausschließlich Originalersatzteile zu verwenden.
Der Einbaubetrieb ist verpflichtet, dem Benutzer alle notwendigen Informationen für Automatik-, Hand- und Notbetrieb des Torantriebs zu
liefern und ihm die Betriebanleitung auszuhändigen.
MASCHINENRICHTLINIE
Gemäß Maschinenrichtlinie (98/37/EG) der Installateur, welcher eine Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpflichtungen unterliegt
wie ein Maschinenhersteller und als solcher folgendes zu tun hat:
-
Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der MR gennanten Dokumente enthalten muß.
(die technische Akte ist aufzubewahren und mindestens zehn Jahre lang den nationalen Behörden zur Verfügung zu halten. Diese
Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum der motorisierten Tür);
-
Aufsetzen der CE-Übereinstimmungserklärung gemäß Anlage II-A der MR;
-
Anbringung der CE-Kennzeichnung an die motorisierte Tür laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
Für detailliertere Informationen siehe den „Leitfaden für die Realisierung der technischen Broschüre", erhältlich im Internet unter der
folgenden Adresse: www.ditec.it
HINWEISE ZUM GEBRAUCH
Zulässiges Höchstgewicht: 250 kg
Empfohlenes Gewichts: 150 kg
Betriebsklasse: 3 (Minimum 10÷5 Betriebsjahre bei 30÷60 Zyklen pro Tag)
Verwendung: HÄUFIG (Für Mehrfamilienhaus-Installationen oder kleine Eigentumswohnanlagen mit häufig benutzten Einfahrten oder
Eingängen).
Mindestanzahl aufeinanderfolgender Zyklen: 50
•
Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes). Die Verwendung
mit dem zulässigen Höchstgewicht kann die oben angegebenen Betriebsleistungen mindern.
•
Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufeinanderfolgender sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe statistischer Verfahren
unter normalen Betriebsbedingungen ermittelt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte beziehen sich auf den Zeitraum, in
dem das Produkt funktionsfähig ist, ohne daß außerordentliche Wartungsarbeiten erfordelich sind.
•
Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf: Reibung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen können sowohl die
Lebensdauer als auch die Qualität der Funktionweise der Automatikanlage oder einer ihrer Komponenten (wie z.B. die
Automatiksysteme) grundlegend ändern. Es ist Aufgabe des Installationstechnikers, für die einzelne Situation entsprechende
Sicherheitskoeffizienten vorzusehen.
HERSTELLERKLÄRUNG
(gemäß EG-Richtlinie 98/37/EWG, Anhang II, sub B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi, 3 - 21042 Caronno Pertusella (VA) - ITALY
erklärt hiermit, daß der Federausgleichssystem Serie Obbi 3BH
- vorgesehen ist zum Einbau in eine Maschine oder mit anderen Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtlinie 98/37/EWG,
inklusive deren Anderungen, zusammengefügt werden soll;
- Konform ist mit den einschlägigen Bestimmungen folgender weiterer EG-Rchtlinien:
Elektromagnetischverainbarkeit Richtlinie 89/336/EWG, inklusive deren Anderungen;
Niederspannung Richtlinie 73/23/EWG, inklusive deren Anderungen;
und erklärt des weiteren daß die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis die Maschine oder Anlage, in welche diese Maschine eingebaut
wird oder von welcher sie eine Komponente darsteilt, als Ganzes (d.h. inklusive der Maschine, für welche diese Erklärung ausgesteilt
wurde) den Bestimmungen der Richtlinie 98/37/EWG sowie dem entsprechenden nationalen Reschtserlaß zur Umsetzung der Richtlinie
in nationales Recht entspricht.
Caronno Pertusella, 12/02/1998.
DITEC S.P.A - IP1639 31/03/2000 Obbi 3BH
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Fermo Bressanini
(Vorsitzende)