1.4
Serviceadresse
Gebhardt Anlagentechnik GmbH & Co. KG
Allmendstraße 9
DE-79336 Herbolzheim
1.5
Anzeigeplicht nach §32 MessEG
Das Betreiben einer Waage in Deutschland muss dem Eichamt seit dem 01.01.2015 gemeldet
werden (Anzeigepflicht nach §32 MessEG). Sie müssen die Verwendung neuer oder erneuerter
Messgeräte (Waage) innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme ihrer zuständigen Eichbehörde
anzeigen.
www.eichamt.de
Beispieleingabe für den BBF1G
Originalbetriebsanleitung Bag in Box Füller BBF1G
13.08.2020
Wichtige grundlegende Informationen
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