Garantie
Black & Decker vertraut auf die Qualität der
eigenen Geräte und bietet dem Käufer eine
außergewöhnliche Garantie. Diese
Garantiezusage versteht sich unbeschadet
der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
und schränkt diese keinesfalls ein. Sie gilt in
sämtlichen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union und der Europäischen
Freihandelszone EFTA.
Tritt innerhalb von 24 Monaten ab
Kaufdatum an einem Gerät von
Black & Decker ein auf Material- oder
Verarbeitungsfehler zurückzuführender
Mangel auf, garantiert Black & Decker den
Austausch defekter Teile, die Reparatur von
Geräten mit üblichem Verschleiß bzw. den
Austausch eines mangelhaften Geräts,
ohne den Kunden dabei mehr als unbedingt
nötig in Anspruch zu nehmen, allerdings
vorbehaltlich folgender Ausnahmen:
wenn das Gerät gewerblich, beruflich
oder im Verleihgeschäft benutzt wurde;
wenn das Gerät mißbräuchlich
verwendet oder mit mangelnder
Sorgfalt behandelt wurde;
wenn das Gerät durch irgendwelche
Fremdeinwirkung beschädigt wurde;
wenn ein unbefugter Reparaturversuch
durch anderes Personal als das einer
Vertragswerkstatt oder des
Black & Decker-Kundendienstes
unternommen wurde.
Zur Inanspruchnahme dieser Garantie ist
dem Verkäufer bzw. der
Vertragswerkstatt ein Kaufnachweis
vorzulegen. Der Kaufnachweis muß
Kaufdatum und Gerätetyp bescheinigen.
Die Adresse des zuständigen Büros von
Black & Decker steht in dieser Anleitung,
darüber läßt sich die nächstgelegene
Vertragswerkstatt ermitteln. Außerdem
ist eine Liste der Vertragswerkstätten
und aller Kundendienststellen von
Black & Decker sowie der zuständigen
Ansprechpartner im Internet zu finden
unter: www.2helpU.com
DEUTSCH
Bitte besuchen Sie untere Webseite
www.blackanddecker.de, um Ihr
neues Black & Decker Produkt zu
registrieren und über neue Produkte und
Sonderangebote aktuell informiert zu
werden. Weitere Informationen über die
Marke Black & Decker und unsere
Produkte finden Sie unter
www.blackanddecker.de
13