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5. Sofern ein Reparaturauftrag ohne eindeutige Fehlerangabe erteilt worden
ist, sind wir berechtigt, den Artikel zu untersuchen und/oder die Ausführung
des Auftrages bis zu einer Rückprache mit dem Kunden zurückzustellen.
Werden bei eindeutiger Fehlerangabe während der Reparatur weitere
Mängelfestgestellt, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese ohne
besonderen Auftrag zu beseitigen, wenn dies zur Erhaltung der Funktions-
fähigkeit notwendig und im Verhältnis zu den Kosten des ursprünglichen
Reparaturauftrages geringfügig ist. Andernfalls ist das Einverständnis des
Kunden erforderlich.
6. Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht bei:
• unsachgemäßem Gebrauch und Überbeanspruchung des Produkts
• Veränderung des Produkts durch den Kunden
• Nichtbeachtung unserer Produktempfehlungen
• normaler Abnutzung
Ihre Gewährleistungsansprüche oder Reparaturwünsche richten Sie bitte an
Ihren zuständigen Fachhändler.